Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Steuergesetzes (Ausgleich der kalten Progression) aufgeworfenen Fragen
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Anlässlich der esten Lesung zur Abänderung von Art. 55quinqies des Steuergesetzes betreffend Ausgleich der Kalten Progression hat der Landtag im Dezember 2007 die Regierungsvorlage grundsätzlich begrüsst. Dennoch gab es einige Fragen, hauptsächlich hinsichtlich der konkreten Vorgehensweise beim Ausgleich der Kalten Progression, ob der Ausgleich automatisch zu erfolgen hat, ob die Gemeinden einzubeziehen sind usw. Aus der Debatte war zu entnehmen, dass die Gesetzesformulierung so vorzunehmen ist, dass die Regierung jedenfalls die Verpflichtung hat, dem Landtag Bericht zu erstatten, wenn sich der Landesindex der Konsumentenpreise seit dem letzten Ausgleich um 8% erhöht hat. Gleichzeitig hat die Regierung dem Landtag Antrag zu stellen, ob ein voller oder teilweiser Ausgleich erfolgen oder aus gewichtigen Gründen sogar darauf verzichtet werden soll. Über den Ausgleich der Kalten Progression beschliesst dann der Landtag. Damit soll ein Automatismus vermieden werden, gleichzeitig werden die Kompetenzen des Gesetzgebers vollständig gewahrt. Die Nennung der einzelnen Gesetzesartikel, welche Abzüge oder Limiten enthalten, die bei einem Ausgleich der Kalten Progression betroffen sind, soll in Art. 55quinqies beibehalten werden. Damit soll Klarheit geschaffen werden, um unnötige Diskussionen über die Möglichkeiten zum Ausgleich der Progression künftig zu vermeiden.
Zuständiges Ressort
Ressort Finanzen
Betroffene Amtsstellen
Steuerverwaltung
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Vaduz, 25. März 2008
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend den Ausgleich der kalten Progression im Steuergesetz (BuA Nr. 146/2007) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 12. Dezember 2007 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend den Ausgleich der Folgen der kalten Progression im Steuergesetz, Bericht und Antrag Nr. 146/2007 vom 20. November 2007, in erster Lesung behandelt.
Die Vorlage wurde allgemein begrüsst, das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten. Im Lichte der ersten Lesung der Vorlage werden die hierzu gestellten Fragen, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet.