Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2008 / 28
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Stel­lung­nahme zu den auf­ge­wor­fenen Fragen und Anregungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Abän­de­rung des Sachenrechts
2.Ände­rung des Gesetzes über die Aus­übung der Gerichts­bar­keit und die Zustän­dig­keit der Gerichte in bür­ger­li­chen Rechtssa­chen (Juris­dik­ti­ons­norm, JN)
3.Abän­de­rung des Gesetzes über das Exe­ku­tions- und Rechts­si­che­rungs­ver­fahren (Exe­ku­ti­ons­ord­nung, EO)
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Sachenrechts (SR), der Jurisdiktionsnorm (JN) und der Exekutionsordnung (EO) aufgeworfenen Fragen
 
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Vaduz, 25. März 2008
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Vorlagen betreffend die Abänderung des Sachenrechts (SR), der Jurisdiktionsnorm (JN) und der Exekutionsordnung (EO) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 13. März 2008 hat der Landtag die Regierungsvorlagen zur Abänderung des Sachenrechts, der Jurisdiktionsnorm und der Exekutionsordnung in erster Lesung beraten (siehe Bericht und Antrag der Regierung vom 13. November 2007, Nr. 141/2007). Die Vorlagen wurden durchwegs begrüsst, insbesondere im Rahmen der positiven Eintretensvoten.
Anlässlich der ersten Lesung sind seitens des Landtags ein paar wenige Fragen gestellt worden, auf welche, sofern das nicht bereits durch das zuständige Regierungsmitglied anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden eingegangen wird.
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Insbesondere ist von einem Abgeordneten auf einen bestehenden Widerspruch zwischen dem Sachenrecht und der Exekutionsordnung hingewiesen worden. Die Regierung möchte diese Stellungnahme zum Anlass nehmen, diesen Widerspruch durch eine Ergänzung der Exekutionsordnung aufzulösen sowie einige redaktionelle Verbesserungen vorzunehmen, auf welche das zuständige Regierungsmitglied bereits in der ersten Lesung aufmerksam gemacht hat.
Als Datum des Inkrafttretens der Vorlagen wurde der 1. Oktober 2008 festgelegt. Diese Legisvakanz bietet dem Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt die notwendige Zeit, sich auf die Handhabung der neuen Gesetzesbestimmungen entsprechend einzustellen. Mit Ende des Jahres 2008 wird die diesbezügliche Praxis im Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt in einem hohen Masse gefestigt sein, sodass sichergestellt ist, dass das Amt gut vorbereitet dem kommenden Jahr als Jubiläumsjahr des 200-jährigen Bestehens des Grundbuchs in Liechtenstein entgegenblicken kann.
Die vorgenommenen Anpassungen sind der besseren Erkennbarkeit halber durch Unterstreichen hervorgehoben.
LR-Systematik
2
21
214
2
27
272
2
28
281
LGBl-Nummern
2008 / 141
2008 / 140
2008 / 139
Landtagssitzungen
24. April 2008
Stichwörter
Anmer­kung
ding­liche Rechte, Sachenrecht
EDV-Grundbuch
Exe­ku­ti­ons­ord­nung, EO, Abänderung
Grund­buch
Grund­buch, elek­tro­ni­scher Geschäftsverkehr
Grund­buch­füh­rung
Juris­dik­ti­ons­norm, JN, Abänderung
Moder­ni­sie­rung, Grundbuchrecht
Öffent­lich­keits­re­gister
Sachen­recht, Abänderung
Vor­mer­kung