Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über das Dienstverhältnis des Staatspersonals (Staatspersonalgesetz; STPG) aufgeworfenen Fragen
Im Rahmen der ersten Lesung dieser Regierungsvorlagen am 15. März 2007 im Landtag wurden zahlreiche Fragen zu den einzelnen Bestimmungen, insbesondere des Staatspersonalgesetzes, sowie einige grundsätzliche Fragen aufgeworfen. Soweit diese Fragen vom Regierungsvertreter anlässlich dieser Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung. Die grundsätzlichen Fragestellungen betrafen insbesondere die Regierungs- und Verwaltungsreform, die Stellung und Zuständigkeiten des Amtes für Personal und Organisation sowie das Berichts- und Rapportierungssystem in Zusammenhang mit der künftigen Steuerung der Stellen der Landesverwaltung über den Landesvoranschlag.
Zuständiges Ressort
Ressort Präsidium
Betroffene Amtsstellen
Amt für Personal und Organisation
Alle Amtsstellen
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Vaduz, 1. April 2008
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen betreffend die Schaffung eines Gesetzes über das Dienstverhältnis des Staatspersonals (Staatspersonalgesetz; STGP) sowie weitere Regierungsvorlagen in diesem Zusammenhang (BuA Nr. 8/2007) zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 15. März 2007 hat der Landtag die Regierungsvorlage zur Schaffung eines Gesetzes über das Dienstverhältnis des Staatspersonals (Staatspersonalgesetz; STPG) sowie weitere Gesetzesvorlagen in diesem Zusammenhang in erster Lesung beraten. Eintreten auf die Vorlagen war unbestritten.
Im Rahmen der ersten Lesung wurden von den Landtagsabgeordneten Fragen zu einzelnen Artikeln aufgeworfen. Diese Fragen werden, sofern dies seitens des zuständigen Regierungsmitglieds nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet.