Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Förderung der Energieeffizienz und der Erneuerbaren Energien (Energieeffizienzgesetz; EEG) aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 1. April 2008
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien (Energieeffizienzgesetz; EEG) (BuA Nr. 140/2007) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 13. Dezember 2007 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien (Energieeffizienzgesetz; EEG) in erster Lesung beraten (siehe Bericht und Antrag der Regierung vom 13. November 2007, Nr. 140/2007).
Die Vorlage ist im Rahmen dieser ersten Lesung bei den Abgeordneten auf breite Zustimmung gestossen und deren Notwendigkeit wurde mehrfach hervorgehoben. Die intensiv geführte Diskussion hat aufgezeigt, dass das Thema Energie ein sehr aktuelles Thema ist, das viele Personen bewegt.
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Anlässlich der ersten Lesung sind seitens der Abgeordneten sowohl grundsätzliche Fragen als auch Fragen zu einzelnen Bestimmungen der Vorlage zum neuen Energieeffizienzgesetz gestellt worden. Auf diese Fragen wird, sofern das nicht bereits durch das zuständige Regierungsmitglied anlässlich der ersten Lesung abschliessend geschehen ist, im Folgenden eingegangen.