Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2008 / 42
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Beant­wor­tung der auf­ge­wor­fenen Fragen
II.ANTRAG DER REGIERUNG
III.REGIE­RUNGS­VOR­LAGE
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz; IWG) aufgeworfenen Fragen 
 
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Im Rahmen der ersten Lesung dieser Regierungsvorlage am 13. März 2008 wurde die vorliegende Regierungsvorlage vom Landtag zustimmend zur Kenntnis genommen. Es wurden keine Abänderungsanträge eingereicht. Die Vorlage wird somit dem Landtag für die zweite und dritte Lesung in unveränderter Form zur Beschlussfassung vorgelegt. Zu zwei Fragen in Bezug auf die Datensicherheit und den Geltungsbereich des Gesetzes gibt die Regierung im Rahmen dieser Stellungnahme Auskunft.
Zuständiges Ressort
Ressort Präsidium
Betroffene Amtsstellen
Landesverwaltung; Gemeinden, öffentlich-rechtliche Stiftungen und Anstalten; andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die überwiegend vom Staat, den Gemeinden oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanziert werden, deren Aufsicht unterliegen oder deren Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan mehrheitlich aus Mitgliedern besteht, die vom Staat, den Gemeinden oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts ernannt worden sind.
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Vaduz, 22. April 2008
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz; IWG) - BuA Nr. 3/2008 - aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 13. März 2008 die Regierungsvorlage zur Schaffung eines Gesetzes über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz; IWG) in erster Lesung beraten. Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Im Rahmen der ersten Lesung wurden von den Landtagsabgeordneten keine Abänderungsanträge eingereicht. Es wurden lediglich von zwei Abgeordneten Fragen in Bezug auf die Datensicherheit in der Landesverwaltung und den Geltungsbereich der vorliegenden Regierungsvorlage aufgeworfen. Die Regierung nimmt dazu im folgenden Abschnitt Stellung.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2008 / 205
Landtagssitzungen
29. Mai 2008
Stichwörter
Doku­mente, öffent­li­cher Stellen
EG-Richt­linie 2003/98/EG
Infor­ma­ti­ons­wei­ter­ver­wen­dungs­ge­setz, IWG, Schaffung
Wei­ter­ver­wen­dung von Infor­ma­tionen, öffent­li­cher Sektor