Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2008 / 53
Seiten-Nr.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
I.
Stellungnahme der Regierung
1.
Allgemeines
1.1
Integration des Gewässerschutzgesetzes ins Umweltschutzgesetz
1.2
Zuständigkeiten von Regierung, Amt für Umweltschutz und anderen Amtsstellen
1.3
Verordnungen zum Umweltschutzgesetz
1.4
Bereich Störfallvorsorge
1.5
Umsetzung der Richtlinie 2004/35/EG (Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden)
1.6
Lichtemissionen
1.7
Bereich nichtionisierende Strahlung
1.7.1
Festlegung der Grenzwerte auf Gesetzes- oder Verordnungsebene
1.7.2
Überstrahlungseffekte im Grenzbereich von Staaten
1.7.3
Koordination der Antennenstandorte
1.7.4
Kataster über nichtionisierende Strahlung
1.7.5
Vorgesehene Ausgestaltung der Grenzwerte in der Verordnung
1.8
Bereich Abfall
1.9
Kostenbeiträge des Landes an die Finanzierung von Altlastsanierungen
2.
Fragen zu einzelnen Artikeln des Umweltschutzgesetzes
Zu Art. 1, Zweck
Zu Art. 2, Verursacherprinzip
Zu Art. 5, Information und Beratung
Zu Art. 6, Begriffsbestimmungen und Bezeichnungen
Zu Art. 7, Beurteilung von Einwirkungen
Zu Titel II, Begrenzung der Umweltbelastung
Zu Abschnittstitel A, Störfälle
Zu Art. 8, Schutz vor Störfällen
Zu Art. 9, Ausführungsbestimmungen zum Schutz vor Störfällen
Zu Art. 10, Vorgehen im Ereignisfall
Zu Abschnittstitel B, Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden
Zu Art. 11, Vermeidungs-, Schadenbegrenzungs- und Sanierungsmassnahmen bei drohenden oder eingetretenen Umweltschäden und zu Art. 12, Überwachung
Zu Art. 13, Aufforderung zum Tätigwerden (ehemaliger Art. 69)
Zu Art. 15, Emissionsbegrenzungen
Zu Art. 17, Immissionsgrenzwerte für Luftverunreinigungen und Strahlen
Zu Art. 20, Erleichterungen im Einzelfall
Zu Art. 22, 23, 24 und 26: Zielwerte, Alarmschwellen, Planungswerte, Alarmwerte
Zu Art. 24 bis 27, Besondere Vorschriften für den Schutz vor Lärm und Erschütterungen
Zu Art. 25, Errichtung ortsfester Anlagen
Zu Art. 27, Schallschutz bei bestehenden Gebäuden
Zu Art. 28, Schallschutz bei neuen Gebäuden
Zu Art. 29, Empfindlichkeitsstufen
Zu Kapitel 6, besondere Vorschriften für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung
Zu Art. 30, Anlagegrenzwerte
Zu Art. 31, Orte mit empfindlicher Nutzung
Zu Art. 32, Berücksichtigung besonderer Verhältnisse
Zu Art. 33, Standortdatenblatt
Zu Art. 34, Grundsätze
Zu Art. 36, Abfallplanung
Ehemaliger Art. 28, Information durch den Betreiber
Zu Art. 37, Abfalltrennung
Zu Art. 38, Verwertung
Zu Art. 39, Entsorgungsanlagen (ehemaliger Art. 35, Errichtung und Betrieb von Entsorgungsanlagen)
Zu Art. 40, Betriebsbeauftragter
Zu Art. 41, Ablagerung
Ehemaliger Art. 34, Meldepflicht
Zu Zwischentitel 2, Siedlungsabfälle
Zu Art. 44, Entsorgung der Siedlungsabfälle
Zu Art. 45, Errichtung und Betrieb von Entsorgungsanlagen für Siedlungsabfälle
Zu Zwischentitel 3, Sonderabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle
Zu Art. 46, Entsorgung der übrigen Abfälle
Zu ehemaligem Art. 43, Gewerbsmässige Sammlung; Entgegennahme
Zu Art. 47, Verkehr mit Abfällen
Zu Art. 48, Grundsatz
Zu Art. 49, Finanzierung bei Siedlungsabfällen
Zu Art. 50, Leistungen des Landes bei Sonderabfällen
Zu Zwischentitel 3 (vormals 5), Sanierung belasteter Standorte
Zu Art. 51, Pflicht zur Sanierung
Zu Art. 52, Tragung der Kosten
Zu Art. 53, Kostenbeiträge des Landes
Zu Art. 54, Abgabe zur Finanzierung der Massnahmen
Zwischentitel und ehemaliger Art. 49, Lenkungsabgaben
Zu Art. 58, Grundsatz
Zu Art. 60, Umweltschutzkommission
Zu Art. 62, Emissions- und Immissionskataster der Luftbelastung
Zu Art. 63, Massnahmenplan zur Luftreinhaltung
Zu Art. 64, Lärmkataster und strategische Lärmkarten und Art. 66, Lärmaktionspläne
Zu Art. 66, Periodische Kontrollen
Zu Art. 68, Kontrolle der Einhaltung der Emissionsbegrenzungen für nichtionisierende Strahlung
Zu Art. 69, Ermittlung der Immissionen nichtionisierender Strahlung
Zu Art. 70, Auskunfts- und Mitwirkungspflicht
Zu Art. 72, Datenbearbeitung
Ehemaliger Art. 64, Kosten der Vermeidungs- und Sanierungsmassnahmen
Zu Art. 74, Zusammenarbeit mit anderen Behörden und öffentlichen Körperschaften
Ehemaliger Art. 69, Aufforderung zum Tätigwerden
Zu Art. 79, Herstellung des rechtmässigen Zustandes
Zu Art. 82, Allgemeine Bestimmungen
Ehemaliger Art. 74, Mehrere Schädiger
Ehemaliger Art. 75, Haftpflichtversicherung
Zu Art. 83, Kosten der Vermeidungs- und Sanierungsmassnahmen
Zu Art. 84, Verjährung
Zu Art. 85, Vergehen und zu Art. 86, Übertretungen
Zu Art. 88, Verhältnis zu anderen Strafbestimmungen
Zu Art. 89, Strafverfahren
Zu Art. 91, Durchführungsverordnungen; Delegation von Aufgaben
Zu Art. 93, Übergangsbestimmungen
Zu Art. 94, Inkrafttreten
3.
Fragen zum Gewässerschutzgesetz
Zu Art. 23a, Gewässerschutzbereiche
II.
Personelle und finanzielle Auswirkungen
III.
Antrag der Regierung
IV.
Regierungsvorlagen
1.
Umweltschutzgesetz
2.
Beschwerdekommissionsgesetz
3.
Abgeltungsgesetz
4.
Direktzahlungsgesetz
5.
Baugesetz
6.
Gewässerschutzgesetz
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Umweltschutzgesetzes (Usg) sowie die Abänderung weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
Zuständiges Ressort
Ressort Umwelt, Raum. Land- und Waldwirtschaft
Ressort Bauwesen
Betroffene Amtsstellen
Amt für Umweltschutz
Amt für Kommunikation
4
Vaduz, 29. April 2008
RA 2008/883-8601
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Umweltschutzgesetzes (USG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze (BuA Nr. 77/2007) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
I.
Stellungnahme der Regierung
1.
Allgemeines
In seiner Sitzung vom 20. Juni 2007 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Schaffung eines Umweltschutzgesetzes (USG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Beschwerdekommissionsgesetz; Abgeltungsgesetz; Direktzahlungsgesetz; Baugesetz; Gewässerschutzgesetz) in erster Lesung beraten (Bericht und Antrag der Regierung vom 29. Mai 2007, Nr. 77/2007). Die Vorlage wurde weitgehend positiv aufgenommen. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.
Bei dieser ersten Lesung sind einige grundsätzliche Fragen sowie Fragen zu einzelnen Artikeln der Gesetzesvorlage aufgeworfen worden. Diese Fragen werden,
5
sofern dies seitens des zuständigen Regierungsmitglieds nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet.
Die Regierung nahm die Diskussionen und Anregungen im Landtag zum Anlass, die Gesetzesvorlage nochmals genau auf ihre Abstimmung mit den schweizerischen Rezeptionsvorlagen und den bisherigen liechtensteinischen Bestimmungen, auf die korrekte Umsetzung der EU-Richtlinien und auf die interne Geschlossenheit und Widerspruchslosigkeit zu überprüfen. Daraus ergaben sich mehrere Änderungsvorschläge redaktioneller Natur und zur Stellung einiger Artikel innerhalb der Gesetzesvorlage. Letzteres betrifft insbesondere die Artikel zur Umsetzung der Umwelthaftungs-Richtlinie. Zudem werden einige Neuerungen vorgeschlagen, die sich anlässlich dieser erneuten Prüfung der Vorlage ergeben haben. Diesbezüglich ist vor allem auf die Neugestaltung des Kapitels "Abfälle" zu verweisen. Dieses wurde ebenfalls stärker an die schweizerische Vorlage ausgerichtet, nachdem ersichtlich geworden ist, dass auch mit jener Vorlage die meisten der Bestimmungen des bestehenden Abfallgesetzes inhaltlich erfasst sind. Zudem wurden Bestimmungen zum Bereich der Sanierung von Altlasten konkretisiert. Insgesamt konnte damit die Vorlage in sich geschlossener gestaltet und noch weitgehender an die schweizerischen Vorlagen angeglichen werden, was für den Vollzug und die Rechtssprechung von grossem Vorteil ist.
Zusätzlich wurde aufgrund verschiedener anlässlich der ersten Lesung geäusserten Vorschläge ein Kapitel sowie Ausführungsbestimmungen zu nichtionisierender Strahlung aufgenommen. Dabei orientierte sich die Regierung am Gesetzesentwurf, wie er im Jahre 2003 von einer hierzu eingesetzten Arbeitsgruppe erarbeitet und in die Vernehmlassung geschickt worden war.
Wichtige Aspekte zu diesen wesentlichsten Änderungen sowie grundsätzliche während der ersten Lesung aufgeworfene Fragen werden in den folgenden
6
Kapiteln erläutert. Zusätzliche Erläuterungen stehen bei den Kommentaren zu den einzelnen Artikeln.
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Gesamter Bericht und Antrag
Seiten
I. Stellungnahme der Regierung
1. Allgemeines
1.1 Integration des Gewässerschutzgesetzes ins Umweltschutzgesetz
1.2 Zuständigkeiten von Regierung, Amt für Umweltschutz und anderen Amtsstellen
1.3 Verordnungen zum Umweltschutzgesetz
1.4 Bereich Störfallvorsorge
1.5 Umsetzung der Richtlinie 2004/35/EG (Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden)
1.6 Lichtemissionen
1.7 Bereich nichtionisierende Strahlung
1.7.1 Festlegung der Grenzwerte auf Gesetzes- oder Verordnungsebene
1.7.2 Überstrahlungseffekte im Grenzbereich von Staaten
1.7.3 Koordination der Antennenstandorte
1.7.4 Kataster über nichtionisierende Strahlung
1.7.5 Vorgesehene Ausgestaltung der Grenzwerte in der Verordnung
1.8 Bereich Abfall
1.9 Kostenbeiträge des Landes an die Finanzierung von Altlastsanierungen
2. Fragen zu einzelnen Artikeln des Umweltschutzgesetzes
Zu Art. 1, Zweck
Zu Art. 2, Verursacherprinzip
Zu Art. 5, Information und Beratung
Zu Art. 6, Begriffsbestimmungen und Bezeichnungen
Zu Art. 7, Beurteilung von Einwirkungen
Zu Titel II, Begrenzung der Umweltbelastung
Zu Abschnittstitel A, Störfälle
Zu Art. 8, Schutz vor Störfällen
Zu Art. 9, Ausführungsbestimmungen zum Schutz vor Störfällen
Zu Art. 10, Vorgehen im Ereignisfall
Zu Abschnittstitel B, Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden
Zu Art. 11, Vermeidungs-, Schadenbegrenzungs- und Sanierungsmassnahmen bei drohenden oder eingetretenen Umweltschäden und zu Art. 12, Überwachung
Zu Art. 13, Aufforderung zum Tätigwerden (ehemaliger Art. 69)
Zu Art. 15, Emissionsbegrenzungen
Zu Art. 17, Immissionsgrenzwerte für Luftverunreinigungen und Strahlen
Zu Art. 20, Erleichterungen im Einzelfall
Zu Art. 22, 23, 24 und 26: Zielwerte, Alarmschwellen, Planungswerte, Alarmwerte
Zu Art. 24 bis 27, Besondere Vorschriften für den Schutz vor Lärm und Erschütterungen
Zu Art. 25, Errichtung ortsfester Anlagen
Zu Art. 27, Schallschutz bei bestehenden Gebäuden
Zu Art. 28, Schallschutz bei neuen Gebäuden
Zu Art. 29, Empfindlichkeitsstufen
Zu Kapitel 6, besondere Vorschriften für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung
Zu Art. 30, Anlagegrenzwerte
Zu Art. 31, Orte mit empfindlicher Nutzung
Zu Art. 32, Berücksichtigung besonderer Verhältnisse
Zu Art. 33, Standortdatenblatt
Zu Art. 34, Grundsätze
Zu Art. 36, Abfallplanung
Ehemaliger Art. 28, Information durch den Betreiber
Zu Art. 37, Abfalltrennung
Zu Art. 38, Verwertung
Zu Art. 39, Entsorgungsanlagen (ehemaliger Art. 35, Errichtung und Betrieb von Entsorgungsanlagen)
Zu Art. 40, Betriebsbeauftragter
Zu Art. 41, Ablagerung
Ehemaliger Art. 34, Meldepflicht
Zu Zwischentitel 2, Siedlungsabfälle
Zu Art. 44, Entsorgung der Siedlungsabfälle
Zu Art. 45, Errichtung und Betrieb von Entsorgungsanlagen für Siedlungsabfälle
Zu Zwischentitel 3, Sonderabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle
Zu Art. 46, Entsorgung der übrigen Abfälle
Zu ehemaligem Art. 43, Gewerbsmässige Sammlung; Entgegennahme
Zu Art. 47, Verkehr mit Abfällen
Zu Art. 48, Grundsatz
Zu Art. 49, Finanzierung bei Siedlungsabfällen
Zu Art. 50, Leistungen des Landes bei Sonderabfällen
Zu Zwischentitel 3 (vormals 5), Sanierung belasteter Standorte
Zu Art. 51, Pflicht zur Sanierung
Zu Art. 52, Tragung der Kosten
Zu Art. 53, Kostenbeiträge des Landes
Zu Art. 54, Abgabe zur Finanzierung der Massnahmen
Zwischentitel und ehemaliger Art. 49, Lenkungsabgaben
Zu Art. 58, Grundsatz
Zu Art. 60, Umweltschutzkommission
Zu Art. 62, Emissions- und Immissionskataster der Luftbelastung
Zu Art. 63, Massnahmenplan zur Luftreinhaltung
Zu Art. 64, Lärmkataster und strategische Lärmkarten und Art. 66, Lärmaktionspläne
Zu Art. 66, Periodische Kontrollen
Zu Art. 68, Kontrolle der Einhaltung der Emissionsbegrenzungen für nichtionisierende Strahlung
Zu Art. 69, Ermittlung der Immissionen nichtionisierender Strahlung
Zu Art. 70, Auskunfts- und Mitwirkungspflicht
Zu Art. 72, Datenbearbeitung
Ehemaliger Art. 64, Kosten der Vermeidungs- und Sanierungsmassnahmen
Zu Art. 74, Zusammenarbeit mit anderen Behörden und öffentlichen Körperschaften
Ehemaliger Art. 69, Aufforderung zum Tätigwerden
Zu Art. 79, Herstellung des rechtmässigen Zustandes
Zu Art. 82, Allgemeine Bestimmungen
Ehemaliger Art. 74, Mehrere Schädiger
Ehemaliger Art. 75, Haftpflichtversicherung
Zu Art. 83, Kosten der Vermeidungs- und Sanierungsmassnahmen
Zu Art. 84, Verjährung
Zu Art. 85, Vergehen und zu Art. 86, Übertretungen
Zu Art. 88, Verhältnis zu anderen Strafbestimmungen
Zu Art. 89, Strafverfahren
Zu Art. 91, Durchführungsverordnungen; Delegation von Aufgaben
Zu Art. 93, Übergangsbestimmungen
Zu Art. 94, Inkrafttreten
3. Fragen zum Gewässerschutzgesetz
Zu Art. 23a, Gewässerschutzbereiche
II. Personelle und finanzielle Auswirkungen
III. Antrag der Regierung
IV. Regierungsvorlagen
1. Umweltschutzgesetz
2. Beschwerdekommissionsgesetz
3. Abgeltungsgesetz
4. Direktzahlungsgesetz
5. Baugesetz
6. Gewässerschutzgesetz
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
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166
mit Titelblatt
Drucken
Verknüpfungen
LR-Systematik
8
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1
17
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9
91
910
7
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8
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814
LGBl-Nummern
2012 / 005
2008 / 204
2008 / 202
2008 / 201
2008 / 200
2008 / 199
Landtagssitzungen
29. Mai 2008
zum LP
29. Mai 2008
zum LP
Stichwörter
Abfallgesetz
Abgeltungsgesetz, Abänderung
Baugesetz, Abänderung
Beschwerdekommissionsgesetz, Abänderung
Bodenschutzgesetz
Direktzahlungsgesetz, Abänderung
Gewässerschutzgesetz, Abänderung
Lärmschutz
Lichtverschmutzung
Luftreinhaltegesetz
Richtlinie 2002/49/EG
Richtlinie 2004/35/EG
Störfallgesetz
Umwelthaftung
Umweltschutzgesetz (USG)