Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Gesetzes über die Berufsausübung der im Bauwesen tätigen Ingenieure und der Architekten aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 29. April 2008
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Gesetzes vom 27. September 1989 über die Berufsausübung der im Bauwesen tätigen Ingenieure und der Architekten aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 14. März 2008 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Totalrevision des Gesetzes über die Berufsausübung der im Bauwesen tätigen Ingenieure und Architekten (Bericht und Antrag Nr. 14/2008) in erster Lesung beraten.
Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage wurde in der bezeichneten Landtagssitzung einhellig befürwortet, während gleichzeitig einige Fragen und Abänderungsvorschläge hinsichtlich einzelner Bestimmungen vorgebracht wurden, denen sich die gegenständliche Stellungnahme insoweit annimmt, als eine Klärung derselben nicht bereits im Rahmen der ersten Lesung erfolgt ist.
Rein redaktionelle und marginale formelle Änderungen werden nicht erläutert.
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Die Änderungen im Vergleich zur ersten Lesung sind durch Unter- bzw. Durchstreichung kenntlich gemacht.