Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2008 / 60
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.ANTRAG DER REGIERUNG
III.Regie­rungs­vor­lagen
Kein Titel
Kein Titel
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Gesetzes über die Berufsausübung der im Bauwesen tätigen Ingenieure und der Architekten aufgeworfenen Fragen
 
5
Vaduz, 29. April 2008
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Gesetzes vom 27. September 1989 über die Berufsausübung der im Bauwesen tätigen Ingenieure und der Architekten aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 14. März 2008 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Totalrevision des Gesetzes über die Berufsausübung der im Bauwesen tätigen Ingenieure und Architekten (Bericht und Antrag Nr. 14/2008) in erster Lesung beraten.
Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage wurde in der bezeichneten Landtagssitzung einhellig befürwortet, während gleichzeitig einige Fragen und Abänderungsvorschläge hinsichtlich einzelner Bestimmungen vorgebracht wurden, denen sich die gegenständliche Stellungnahme insoweit annimmt, als eine Klärung derselben nicht bereits im Rahmen der ersten Lesung erfolgt ist.
Rein redaktionelle und marginale formelle Änderungen werden nicht erläutert.
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Die Änderungen im Vergleich zur ersten Lesung sind durch Unter- bzw. Durchstreichung kenntlich gemacht.
LR-Systematik
9
93
933
9
93
930
LGBl-Nummern
2008 / 189
2008 / 188
Landtagssitzungen
29. Mai 2008
Stichwörter
Aner­ken­nung, Berufsqualifikationen
Archi­tekt, Aner­ken­nung Berufsqualifikation
Archi­tekten-Richtlinie
Bau­we­sen­ge­setz, Totalrevision
Berufs­qua­li­fi­ka­tionen, Anerkennung
EG-Richt­linie, 2001/19/EG
EG-Richt­linie, 85/384/EWG
EWR, Dienstleistungsverkehr
EWR, Niederlassung
freier Dienst­lei­stungs­ver­kehr, EWR
G über die Berufs­aus­übung der im Bau­wesen tätigen Inge­nieure und der Architekten
Gewer­be­ge­setz
Inge­nieur, Aner­ken­nung Berufsqualifikation
Nie­der­las­sung, EWR
RL 2001/19/EG
RL 85/384/EWG
SLIM-Richtlinie