Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) aufgeworfenen Fragen
(Umsetzung der Richtlinie 2006/46/EG über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, über den konsolidierten Abschluss, über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Banken und anderen Finanzinstituten und über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Versicherungsunternehmen sowie Teilumsetzung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen)
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Vaduz, 20. Mai 2008
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (BuA Nr. 23/2008) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 25. April 2008 hat der Landtag die Regierungsvorlage zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts in erster Lesung beraten (siehe Bericht und Antrag der Regierung vom 19. März 2008, Nr. 23/2008). Das Eintreten auf die Vorlage, welche durchwegs begrüsst wurde, war unbestritten.
Es wurden lediglich zwei Fragen gestellt, welche einerseits den Stand der Arbeiten zur Umsetzung der Abschlussprüferrichtlinie 2006/43/EG betreffen, andererseits den neuen Art. 1092 Ziff. 15 des Personen- und Gesellschaftsrechts. Auf diese beiden Fragen soll im Folgenden eingegangen werden. Die Vorlage selbst blieb unverändert.