Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Stiftungsrechts aufgeworfenen Fragen
Zuständiges Ressort
Ressort Justiz
Zuständige Amtsstelle
Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt
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Vaduz, 3. Juni 2008
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Stiftungsrechts (BuA Nr. 13/2008) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 14. März 2008 hat der Hohe Landtag die Regierungsvorlage Nr. 13/2008 betreffend die Totalrevision des Stiftungsrechts beraten.
Die Vorlage ist auf weitgehend positive Zustimmung gestossen. In der Eintretensdebatte sowie anlässlich der ersten Lesung sind seitens des Landtages Fragen zu einzelnen Artikeln in der Gesetzesvorlage und einige allgemeine Fragen aufgeworfen worden. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung durch das zuständige Regierungsmitglied erfolgt ist, im Folgenden beantwortet.