Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2008 / 86
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Im Einzelnen
II.Antrag der Regierung
III.Über­ar­bei­tete Regierungsvorlage
1.Abän­de­rung des Marktmissbrauchsgesetzes
2.Abän­de­rung des Bankengesetzes
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zu den anlässlich der ersten Lesung
betreffend die Abänderung des  Marktmissbrauchsgesetzes  aufgeworfenen Fragen
 
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Vaduz, 17. Juni 2008
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Marktmissbrauchsgesetzes (MG) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 30. Mai 2008 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Marktmissbrauchsgesetzes (siehe den Bericht und Antrag der Regierung vom 13. Mai 2006, Nr. 67/2008) in erster Lesung beraten. Die Vorlage zur Abänderung des Marktmissbrauchsgesetzes wurde begrüsst. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.
In der Eintretensdebatte wurden einige wenige Fragen aufgeworfen. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet. Zu den mit der Schaffung des Marktmissbrauchsgesetzes zusammenhängenden Abänderungen des Bankengesetzes gab es keine Wortmeldungen.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2008 / 226
2008 / 225