Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2008 / 97
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Im Einzelnen
3.Ände­rungs­vor­schläge
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Datenschutzgesetzes vom 14. März 2002 (DSG) aufgeworfenen Fragen
 
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Vaduz, 19. August 2008
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Datenschutzgesetzes vom 14. März 2002 (DSG) (BuA Nr. 70/2008) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.1Einleitung
In seiner Sitzung vom 27. Juni 2008 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Datenschutzgesetzes vom 14. März 2002 (DSG), LGBl. 2002 Nr. 55, Bericht und Antrag Nr. 70/2008 vom 27. Mai 2008, in erster Lesung behandelt.
Die gegenständliche Vorlage verfolgt primär zwei grundsätzliche Zielrichtungen. Zum ersten soll die Unabhängigkeit und Selbständigkeit des Datenschutzbeauftragten gestärkt und zum zweiten soll ein Beschwerderecht für den Datenschutzbeauftragten normiert werden. Damit kommt Liechtenstein den gestellten Anforderungen gemäss der Datenschutzrichtlinie 95/47/EG bzw. des Schengener
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Durchführungsübereinkommens (SDÜ) sowie der Eurodac-Verordnung entsprechend nach.
Die Vorlage wurde allgemein begrüsst. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war grundsätzlich unbestritten. Bei der Behandlung des Traktandums im Landtag war sich dieser dem Grunde nach einig, dass die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen eine vernünftige und logische Massnahme sind, um die gegebenen Voraussetzungen für einen Schengen-Beitritt Liechtensteins rechtzeitig zu erfüllen und allfällige Verzögerungen im Ratifizierungsprozess zu vermeiden.
Allerdings wurde von einigen Landtagsabgeordneten vorgebracht, dass in organsiations-, personal- und dienstrechtlicher Hinsicht noch Klärungsbedarf bestehe. Im Lichte der Eintretensdebatte und der ersten Lesung der Vorlage wurden aufgrund des vorhin erwähnten Klärungsbedarfes sowie hierzu gestellter Fragen umfangreiche Abklärungen mit den betroffenen Stellen innerhalb der Landesverwaltung, namentlich dem Rechtsdienst der Regierung, dem Amt für Personal und Organisation, der Stabsstelle Finanzen, dem Datenschutzbeauftragten sowie den Ressorts Präsidium und Justiz getroffen. Dies hat einerseits zu marginalen inhaltlichen Änderungen und andererseits zu einer neuerlichen strukturellen und legistischen Überarbeitung geführt.
Im Folgenden wird auf die von den Landtagsabgeordneten gestellten Fragen und Anregungen, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung durch das zuständige Regierungsmitglied geschehen ist, im Einzelnen eingegangen.
Rein redaktionelle und marginale formelle Änderungen werden nicht erläutert.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2008 / 273
Landtagssitzungen
17. September 2008
Stichwörter
Abkommen von Schengen und Dublin
Daten­schutz, Schengen
Daten­schutz, Schengen, Kontrollinstanz
Daten­schutz­ge­setz, Abänderung
Daten­schutz­richt­linie, EG
Daten­schutz­s­telle
Eurodac, Datenschutz
RL 95/46/EG, Datenschutz
Schengen Infor­ma­ti­ons­system (SIS), Datenschutz
Schen­gener Durch­füh­rungs­übe­rein­kommen (SDÜ)