Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Polizeigesetzes (SIS und Sirene) (Polizeigesetz; LGBl. 1989 Nr. 48) aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 19. August 2008
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Gesetzesvorlage betreffend die Abänderung des Polizeigesetzes (Polizeigesetz; LGBl. 1989 Nr. 48) (BuA Nr. 71/2008) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 27. Juni 2008 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Landespolizei (Polizeigesetz; LGBl. 1989 Nr. 48), Bericht und Antrag Nr. 71/2008 vom 27. Mai 2008, in erster Lesung behandelt.
Die Vorlage wurde allgemein begrüsst. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war grundsätzlich unbestritten. Anlässlich der ersten Lesung sind seitens des Landtags nur in Bezug auf die Inkrafttretensbestimmung dieser Gesetzesvorlage allgemeine Fragen aufgeworfen sowie Anregungen gemacht worden. Auf Fragen und Anregungen, zu welchen das zuständige Regierungsmitglied nicht schon anlässlich der ersten Lesung mündlich Stellung genommen hat, wird im Folgenden eingegangen.
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Rein redaktionelle und marginale formelle Änderungen werden nicht erläutert.