Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Waffengesetzes (lgbl. 1971 nr. 48) sowie die Abänderung weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
4
Vaduz, 19. August 2008
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Gesetzesvorlage betreffend die Totalrevision des Waffengesetzes (LGBl. 1971 Nr. 48) und die Abänderung weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 27. Juni 2008 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Totalrevision des Waffengesetzes (LGBl. 1971 Nr. 48) und die Abänderung weiterer Gesetze, Bericht und Antrag Nr. 81/2008 vom 3. Juni 2008, in erster Lesung behandelt.
Die Vorlage wurde allgemein begrüsst. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war grundsätzlich unbestritten. Anlässlich der ersten Lesung sind seitens des Landtags Fragen zu einzelnen Artikeln aufgeworfen worden, auf welche, sofern diese nicht bereits durch das zuständige Regierungsmitglied anlässlich der ersten Lesung beantwortet wurden, im Folgenden eingegangen wird.
Rein redaktionelle und marginal formelle Änderungen werden nicht erläutert.