Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts
(Umsetzung der Richtlinie 2005/56/EG vom 26. Oktober 2005 über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten)
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Die gegenständlichen Regierungsvorlagen dienen schwerpunktmässig der Umsetzung der EWR-Richtlinie 2005/56/EG über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten. Grenzüberschreitende Verschmelzungen im EWR sind derzeit insbesondere für Europäische Gesellschaften (SE) und Europäische Genossenschaften (SCR) relativ einfach möglich. Die gegenständliche Richtlinie soll jedoch insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen eine Alternative bieten, welchen das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) oder jenes der Europäischen Genossenschaft (SCE) keine zufrieden stellende Lösung bietet. Dementsprechend beinhaltet diese Richtlinie Elemente der dritten EU-Richtlinie betreffend nationale Verschmelzungen als auch des Statuts der Europäischen Gesellschaft. Die Umsetzung der Richtlinie in Liechtenstein soll durch eine Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts erfolgen, wobei die Abänderung prinzipiell nur die für die Aktiengesellschaft geltenden Bestimmungen betrifft, da die Regelungen für die weiteren potentiell betroffenen Verbandspersonen ihrerseits auf die Bestimmungen des Aktienrechts verweisen.
In Ergänzung des Vernehmlassungsberichtes soll das gegenständliche Gesetzespaket zum Anlass genommen werden, die unbefriedigende gesetzliche Regelung betreffend die Bestellung amtlicher Liquidatoren und die entsprechende Kostentragung zu verbessern (Art. 133 PGR).
Zuständiges Ressort
Ressort Justiz
Betroffene Stellen
Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt, Stabsstelle EWR, Fürstliches Landgericht, Finanzmarktausicht (FMA), Steuerwaltung
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Vaduz, 27. Januar 2009
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Umsetzung der Richtlinie 2005/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten) zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 14. Dezember 2006 hat der Landtag dem Beschluss Nr. 127/2006 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zur Umsetzung der Richtlinie 2005/56/EG vom 26. Oktober 2005 über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten seine Zustimmung erteilt. Die Richtlinie bezweckt die Erleichterung der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten und eine Verringerung der damit verbundenen Kosten. Sie wäre bis zum 15. Dezember 2007 umzusetzen gewesen. Betreffend die Art der Umsetzung war seitens der Regierung ursprünglich die Schaffung eines umfassenden Fusionsgesetzes angedacht. Dieser erste Ansatz wurde aber
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zwischenzeitlich aus Gründen der laufenden Arbeiten zur Revision des Steuergesetzes und der Praktikabilität vorläufig zurückgestellt, und zwar zugunsten einer Variante in Form der Abänderung der bestehenden Gesetze.