Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2009 / 103
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.Ein­lei­tung
2.Aus­gangs­lage
3.Grund­sätz­liche Fragen
4.Zu den ein­zelnen Bestimmungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Gesetzes über die "Liechtensteinischen Kraftwerke" aufgeworfenen Fragen
 
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In seiner Sitzung vom 15. Dezember 2005 hat der Landtag die Vorlage betreffend die Totalrevision des Gesetzes über die Liechtensteinischen Kraftwerke in erster Lesung beraten. Zweck der Gesetzesrevision war eine Flexibilisierung und Modernisierung des schon etwas älteren Gesetzes. Es wurde in der Debatte angeregt, sich im Rahmen der Revision an den Corporate Governance Richtlinien zu orientieren. Weiters stand zum Zeitpunkt der ersten Lesung die Konsolidierung der LKW und der damaligen LTN (heute Telecom Liechtenstein AG) an, weshalb in der Debatte diesbezüglich Klärungsbedarf geäussert wurde. Zwischenzeitlich wurden die Corporate Governance Bestrebungen so weit fortgeführt, als dass im September dieses Jahres die erste Lesung der Corporate Governance Vorlage stattfinden konnte und deren Ergebnisse in die gegenständliche Vorlage miteinfliessen konnten. Der Weiteren wurde in 2006 die Konsolidierung zwischen den LKW und der LTN im Rahmen eines Konsolidierungsvertrages festgehalten. Die Ergebnisse dieser Konsolidierung können somit auch in der gegenständlichen Vorlage berücksichtigt werden.
Die vorliegende Stellungnahme der Regierung an den Landtag bildet eine konsolidierte Version der in der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen und berücksichtigt dabei die Ergebnisse der oben beschriebenen Schwerpunkte.
Zuständiges Ressort
Ressort Wirtschaft
Betroffene Amtsstellen und Institutionen
Amt für Volkswirtschaft
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Vaduz, 27. Oktober 2009
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Gesetzes über die "Liechtensteinischen Kraftwerke" aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Einleitung
Am 15. Dezember 2005 fand die erste Lesung der Totalrevision des Gesetzes über die Liechtensteinischen Kraftwerke statt. Während der ersten Lesung wurden diverse Fragen aufgeworfen, insbesondere zur zukünftigen Organisation und den strukturellen Eigenschaften der strategischen und operativen Ebene. Weiters war die Frage der Konsolidierung zwischen den LKW und der damaligen Liechtenstein TeleNet AG (LTN) pendent und noch nicht abgeschlossen. Diese Konsolidierung wurde im Rahmen eines Konsolidierungsvertrages zwischen den LKW und der LTN verabschiedet und im Rahmen eines Berichts und Antrags dem Landtag zur Kenntnis gebracht.
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Als Folge eines Postulates zur Corporate Governance für Öffentliche Unternehmen wurden von der Regierung umfangreiche Arbeiten lanciert, die 2008 in den Vernehmlassungsbericht zur Schaffung und Harmonisierung von gesetzlichen Grundlagen zur Führung und Transparenz von öffentlichen Unternehmen mündeten. Die Regierung entschied sich aus diesem Grund mit der zweiten Lesung des LKW-Gesetzes zu warten, bis die generelle Stossrichtung der Corporate Governance Vorlage und die Haltung des Landtages hierzu bekannt ist.
Da bis zur zweiten Lesung ein gewisser Zeitrahmen vergangen ist, soll in der vorliegenden Stellungnahme der Darstellung der Ausgangslage sowie den zwischenzeitlichen Ereignissen, welche die gegenständliche Vorlage betreffen, etwas mehr Umfang eingeräumt werden. Die vorliegende Stellungnahme stellt dabei insbesondere einen speziellen Fall dar, als darin neben den Voten der ersten Lesung auch die Ergebnisse der ersten Lesung der Vorlage betreffend die Schaffung und Harmonisierung gesetzlicher Grundlagen zur Führung und Transparenz von öffentlichen Unternehmen (Corporate Governance) berücksichtigt und umgesetzt werden. Weiters werden die Ergebnisse der Konsolidierung der beiden Unternehmen LKW und LTN in der vorliegenden Stellungnahme berücksichtigt. Die gegenständliche Stellungnahme stellt somit eine konsolidierte Version der Totalrevision des Gesetzes über die Liechtensteinischen Kraftwerke dar, in der die jeweiligen Erkenntnisse und Anliegen berücksichtigt sind und umgesetzt werden.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2009 / 355
Landtagssitzungen
19. November 2009
Stichwörter
Liech­tens­tei­ni­schen Kraft­werke, Total­re­vi­sion LKWG
LKWG, Totalrevision
LKW-Gesetz, TotalrevisionLKWG