Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2009 / 104
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass der Vorlage
3.Ver­nehm­las­sung
4.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bestimmungen
5.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
6.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Telecom Liechtenstein AG (TLIG) 
 
Die LTN Liechtenstein TeleNet AG und ihre Tochterfirma, die Telecom FL AG (TFL), haben per 1. Januar 2008 fusioniert. Im Zuge dieser Fusion wurde die LTN in "Telecom Liechtenstein AG" umbenannt.
Mit vorliegendem Bericht und Antrag schlägt die Regierung die Schaffung eines Organisationsgesetzes für die Telecom Liechtenstein AG vor. Dies ist deshalb sinnvoll und zielführend, da anders als noch im Jahr 1999 der vollständige Verkauf der Firma nicht mehr beabsichtigt ist, und es sich bei der Telecom Liechtenstein AG um die einzig verbleibende massgebliche langfristige Beteiligung des Landes ohne spezialgesetzliche Grundlage handelt. Die Vorlage berücksichtigt dabei das bereits in erster Lesung vom Landtag behandelte Gesetz über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen.
Zuständiges Ressort
Ressort Wirtschaft
Betroffene Amtsstellen
Keine
5
Vaduz, 27. Oktober 2009
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Telecom Liechtenstein (TLG) an den Landtag zu unterbreiten.
1.1Allgemeines
Einhergehend mit der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes in Liechtenstein wurden 1998 zum Zweck der Gewährleistung einer Grundversorgung mit Kommunikationsdiensten verschiedene Firmen mit Konzessionen ausgestattet respektive mit diesen Verträge abgeschlossen. Dazu gehören die Lokale Grundversorgungskonzession (vergeben an Telecom FL AG als damalige Tochtergesellschaft der Swisscom AG), die Internationale Grundversorgungskonzession (vergeben an sunrise communications AG), die Festnetz-Infrastrukturkonzession (vergeben an die LTN Liechtenstein TeleNet AG), der Vertrag über den Netzbe-
6
trieb und -unterhalt (abgeschlossen mit der Lie-Comtel AG) sowie der Vertrag über die Netzstrategie und -planung (abgeschlossen mit der Telecom FL AG).
Die LTN Liechtenstein TeleNet AG (LTN) wurde hierzu am 1. Juli 1998 gegründet und mit einem Stammkapital von CHF 40 Mio. ausgestattet. Damit konnte diese noch im selben Jahr das Fernmeldenetz sowie die zentralen Teilnehmergeräte kaufen und die erteilte Konzession ausüben. Dabei hat die Regierung bereits im Herbst 1997 den Landtag über ihre Absicht informiert, die LTN nach Ablauf einer ein- bis zweijährigen Übergangsphase, in der das liechtensteinische Telekommunikationsnetz restrukturiert und autonomisiert werde, zu verkaufen, um die weitere Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes voranzutreiben und die Einflussnahme des Staates zu vermindern. Aufgrund dessen wurde, im Gegensatz zur Liberalisierung des Postmarktes und der Schaffung der Liechtensteinischen Post AG mittels Spezialgesetz, auf spezialgesetzliche Regelung für die LTN analog dem Postorganisationsgesetz (POG) verzichtet.
Noch in der "Grundsatzerklärung vom 26. September 2000 zur Nationalen Telekommunikationspolitik"1 hat die Regierung die Absicht zum vollständigen Verkauf der LTN bekräftigt.



 
1Bericht und Antrag Nr. 98/2000
 
LR-Systematik
7
78
784
7
78
784
LGBl-Nummern
2011 / 003
2011 / 003
Landtagssitzungen
17. Dezember 2009
20. November 2009
Stichwörter
G über die Telecom Liech­tens­tein AG, TLIG
LTN Liech­tens­tein Telenet AG
Telecom FL AG (TFL)
Telecom Liech­tens­tein AG, Orga­ni­sa­ti­ons­ge­setz, Schaffung