Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes zur Berichtigung der Übergangsbestimmungen
Im Jahr 2007 hat der Landtag ein neues Finanzausgleichsgesetz verabschiedet, welches seit 2008 zur Anwendung gelangt und mit einem neu ausgabenorientierten Ansatz das bis dahin einnahmenorientierte Zuweisungsregime ablöste. Im Nachhinein musste festgestellt werden, dass sich in den Übergangsbestimmungen der Gesetzesnovelle ein Fehler eingeschlichen hat, welcher mit dieser Vorlage nun korrigiert wird. Mit eine Zielsetzung des neuen Gesetzes war es, den Gemeinden ein höheres Mass an Planungssicherheit zu verschaffen, indem der sogenannte "Mindestfinanzbedarf" für einen vierjährigen Zeitraum fixiert wird und während dieser Dauer unverändert bleibt. Nun wurde in den Übergangsbestimmungen fälschlicherweise eine fünfjährige erstmalige Frist festgesetzt (2008 bis 2012), was weder von der Regierung beabsichtigt war noch den Willen des Landtags als Gesetzgeber darstellt. Um für alle Involvierten Klarheit zu schaffen, beantragt die Regierung nun die Änderung der Übergangsbestimmung mit der korrekten Laufzeit für die erstmalige Anwendungsperiode 2008 bis 2011.
Zuständiges Ressort
Ressort Finanzen
Betroffene Amtsstelle
Stabsstelle Finanzen
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Vaduz, 17. November 2009
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes zur Berichtigung der Übergangsbestimmungen zu unterbreiten.
Am 1.1.2008 ist das im Oktober 2007 vom Landtag beschlossene neue Finanzausgleichsgesetz in Kraft getreten. Es ersetzte seinen Vorgängererlass mit einem gänzlich neuen Ansatz. Während zuvor den Gemeinden - nebst den direkten Anteilen an der Kapital- und Ertragssteuer sowie der Grundstückgewinnsteuer - x% der übrigen Steuererträge des Landes zuflossen, wurde neu ein ausgabenorientierter Ansatz gewählt. Dies bedeutet, dass das Land den Gemeinden für einen Zeitraum von vier Jahren den sogenannten "Mindestfinanzbedarf" pro Kopf der EinwohnerInnen fix zusichert. Dies stellt die erste Zuteilungsstufe dar, während in einem zweiten Schritt Gemeinden mit einer EinwohnerInnenzahl von unter 3'300 zusätzlich einen in Abhängigkeit der Gemeindegrösse abgestuften Zuschlag
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erhalten. Einen Sonderbeitrag erhält zudem die Gemeinde Triesenberg für die Kosten des Naherholungsgebietes Steg-Malbun.