Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2009 / 108
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass / Not­wen­dig­keit der Vor­lage / Begrün­dung der Vorlage
3.Ver­nehm­las­sung
4.Abschaf­fung der Kin­der­sub­ven­tionen im Wohnbauförderungsgesetz
5.Abschaf­fung der Sub­ven­tion von Elektrofahrzeugen
6.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bestimmungen
7.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
8.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Abän­de­rung des Wohnbauförderungsgesetzes
2.Abän­de­rung des Subventionsgsesetzes
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abschaffung von Kindersubventionen nach dem Wohnbauförderungsgesetz sowie die Abschaffung von Subventionen für Elektrofahrzeuge nach dem Subventionsgesetz 
 
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Aufgrund der finanziellen Situation des Staatshaushaltes - auf welche die Regierung im Rahmen der Finanzplanung 2010 - 2014 ausführlich eingegangen ist -besteht unbestrittenermassen hoher Handlungsbedarf. Die Sanierung des Staatshaushaltes soll aufgrund der finanzpolitischen Zielsetzungen der Kollegialregierung ausgabenseitig erfolgen, d.h. in erster Linie durch einen Abbau oder eine Reduktion von Staatsleistungen und Staatsaufgaben. Die finanzpolitischen Zielsetzungen, d.h. v.a. der Zeitraum der Sanierung sowie der notwendige Sanierungsbedarf zur Erreichung der Eckwerte des Finanzleitbildes wurden vom Landtag anlässlich der Debatte zur Finanzplanung 2010 - 2014 mehrheitlich bestätigt. Zwei erste Massnahmen hat die Regierung im Budget 2010 bereits vorgesehen. Einerseits handelt es sich dabei um die Abschaffung der Kindersubventionen gemäss Wohnbauförderungsgesetz und andererseits um die Aufhebung der vor einigen Jahren eingeführten Subventionen für Elektrofahrzeuge. Wenn auch beide Förderleistungen im Zeitpunkt ihrer Einführung durchaus Berechtigung hatten, so müssen sie unter den heutigen finanziellen Gegebenheiten und angesichts der Höhe des Sanierungsbedarfs eindeutig als "nicht notwendig" im Sinne einer Priorisierung der staatlichen Förderpalette eingestuft werden.
Die Regierung schlägt aus diesen Gründen die Aufhebung dieser zwei Staatsleistungen auf den nächst möglichen Zeitpunkt vor. Sie vertritt die Meinung, dass die Aufhebung beider Leistungen keinerlei Härtefälle schafft oder irgendeinen Bevölkerungsteil benachteiligt. Sollte diese "schmerzfreie" Abschaffung von Staatsleistungen und die damit verbundene erste Entlastung der Ausgabenseite nicht möglich sein, dürfte die grosse Herausforderung der Haushaltssanierung, welche ohne Zweifel von vielen einen nicht vergleichbar grösseren Beitrag abverlangen wird, von vornherein zum Scheitern verurteilt sein.
Zuständige Ressorts
Ressort Finanzen, Ressort Verkehr
Betroffene Amtsstellen
Amt für Wohnungswesen, Motorfahrzeugkontrolle
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Vaduz, 24. November 2009
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abschaffung von Kindersubventionen nach dem Wohnbauförderungsgesetz sowie die Abschaffung von Subventionen für Elektrofahrzeuge nach dem Subventionsgesetz zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Die finanzpolitische Ausgangslage des Staatshaushaltes geht sowohl aus dem Bericht der Regierung als auch aus der Finanzplanung 2010 - 2014 eindeutig hervor. Es besteht eindeutig hoher Handlungsbedarf, um den Finanzhaushalt des Landes in den nächsten Jahren wieder auf Zielkurs zu bringen, was bedeutet, dass die Eckwerte des Finanzleitbildes ab 2015 wieder erfüllt werden sollen. Entsprechend muss die Ausgabenseite des Landes mit umfangreichen Massnahmen reduziert werden, wofür die Regierung ein entsprechendes Projekt aufgesetzt hat. Der von der Regierung definierte Sanierungsbedarf beläuft sich auf CHF 160 Mio., was einen sehr hohen Anteil der Staatsausgaben ausmacht und eine entsprechend hohe Anforderung an Regierung und Landtag stellt. Die deut-
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liche Ausgabenreduktion ist aus Sicht der Regierung zwingendermassen rasch zu erreichen, um den politischen Instanzen einen entsprechenden Handlungsspielraum zu erhalten und die heute noch beträchtlichen Reserven nicht auf ein gefährlich tiefes Niveau absinken zu lassen.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2010 / 121
2010 / 120
Landtagssitzungen
17. Dezember 2009
Stichwörter
Staats­haus­halt, Sanierung
Sub­ven­tion, für Elektrofahrzeuge
Sub­ven­tionen, staat­liche, Abschaffung
Wohn­bau­för­de­rung, Kindersubventionen