Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Bankengesetzes, des Vermögensverwaltungsgesetzes sowie des Investmentunternehmensgesetzes und des E-Geldgesetzes aufgeworfenen Fragen
Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Umsetzung der Richtlinie 2007/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Änderung der Richtlinie 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2002/83/EG, 2004/39/EG, 2005/68/EG und 2006/48/EG in Bezug auf Verfahrensregeln und Bewertungskriterien für die aufsichtsrechtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor ist der Landtag auf die Regierungsvorlage eingetreten und hat diese grundsätzlich begrüsst.
Im Rahmen der ersten Lesung wurden zu den wenigen Bestimmungen einzelne Fragen aufgeworfen. Soweit die Regierung anlässlich der ersten Lesung diese Fragen nicht beantwortet hat, nimmt die Regierung nachstehend Stellung dazu.
Die aufgeworfenen Fragen betrafen hauptsächlich die im Rahmen - aber nicht aufgrund - der Umsetzung der Richtlinie 2007/44/EG in das Vermögensverwaltungsgesetz aufgenommene Pflicht der Vermögensverwaltungsgesellschaften zum Anschluss an ein Anlegerentschädigungssystem. Die diesen Themenkreis betreffenden Bestimmungen wurden jedoch aufgrund einer diesbezüglich stattfindenden Diskussion auf europäischer Ebene aus dieser Vorlage entfernt und werden gegebenenfalls später separat eingebracht.
Zuständiges Ressort
Ressort Präsidium
Betroffene stelle
Finanzmarktaufsicht
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Vaduz, 7. April 2009
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Bankengesetzes, des Vermögensverwaltungsgesetzes, des Investmentunternehmensgesetzes und des E-Geldgesetzes (BuA Nr. 161/2008) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 12. Dezember 2008 hat der Landtag die Regierungsvorlage zur Umsetzung der Richtlinie 2007/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Änderung der Richtlinie 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2002/83/EG, 2004/39/EG, 2005/68/EG und 2006/48/EG in Bezug auf Verfahrensregeln und Bewertungskriterien für die aufsichtsrechtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
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Im Rahmen der ersten Lesung wurden von den Landtagsabgeordneten Fragen zu einzelnen Bestimmungen kundgetan. Sofern und soweit diese Fragen von der Regierung nicht bereits anlässlich der ersten Lesung beantwortet worden sind, werden diese im Folgenden erläutert bzw. Präzisierungen zu den bereits getätigten Ausführungen vorgenommen.