Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2009 / 12
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Abän­de­rung des Bankengesetzes
2.Abän­de­rung des Vermögensverwaltungsgesetzes
3.Abän­de­rung des Investmentunternehmensgesetzes
4.Abän­de­rung des E-Geldgesetzes
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Bankengesetzes, des Vermögensverwaltungsgesetzes sowie des Investmentunternehmensgesetzes und des E-Geldgesetzes aufgeworfenen Fragen  
 
Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Umsetzung der Richtlinie 2007/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Änderung der Richtlinie 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2002/83/EG, 2004/39/EG, 2005/68/EG und 2006/48/EG in Bezug auf Verfahrensregeln und Bewertungskriterien für die aufsichtsrechtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor ist der Landtag auf die Regierungsvorlage eingetreten und hat diese grundsätzlich begrüsst.
Im Rahmen der ersten Lesung wurden zu den wenigen Bestimmungen einzelne Fragen aufgeworfen. Soweit die Regierung anlässlich der ersten Lesung diese Fragen nicht beantwortet hat, nimmt die Regierung nachstehend Stellung dazu.
Die aufgeworfenen Fragen betrafen hauptsächlich die im Rahmen - aber nicht aufgrund - der Umsetzung der Richtlinie 2007/44/EG in das Vermögensverwaltungsgesetz aufgenommene Pflicht der Vermögensverwaltungsgesellschaften zum Anschluss an ein Anlegerentschädigungssystem. Die diesen Themenkreis betreffenden Bestimmungen wurden jedoch aufgrund einer diesbezüglich stattfindenden Diskussion auf europäischer Ebene aus dieser Vorlage entfernt und werden gegebenenfalls später separat eingebracht.
Zuständiges Ressort
Ressort Präsidium
Betroffene stelle
Finanzmarktaufsicht
5
Vaduz, 7. April 2009
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Bankengesetzes, des Vermögensverwaltungsgesetzes, des Investmentunternehmensgesetzes und des E-Geldgesetzes (BuA Nr. 161/2008) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 12. Dezember 2008 hat der Landtag die Regierungsvorlage zur Umsetzung der Richtlinie 2007/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Änderung der Richtlinie 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2002/83/EG, 2004/39/EG, 2005/68/EG und 2006/48/EG in Bezug auf Verfahrensregeln und Bewertungskriterien für die aufsichtsrechtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
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Im Rahmen der ersten Lesung wurden von den Landtagsabgeordneten Fragen zu einzelnen Bestimmungen kundgetan. Sofern und soweit diese Fragen von der Regierung nicht bereits anlässlich der ersten Lesung beantwortet worden sind, werden diese im Folgenden erläutert bzw. Präzisierungen zu den bereits getätigten Ausführungen vorgenommen.
LR-Systematik
9
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LGBl-Nummern
2009 / 187
2009 / 186
2009 / 185
2009 / 184
Landtagssitzungen
27. Mai 2009
Stichwörter
Ban­ken­ge­setz, BankG
EG-Richt­linie 2002/83/EG
EG-Richt­linie 2004/39/EG
EG-Richt­linie 2005/68/EG
EG-Richt­linie 2006/48/EG
EG-Richt­linie 2007/44/EG
EG-Richt­linie 92/49/EWG
Finanz­markt, Betei­li­gungen, Bewertungskritierien
Finanz­markt, Betei­li­gungen, Erhöhung
Finanz­markt, Betei­li­gungen, Erwerb
Finanz­markt, Betei­li­gungen,Verfahrensregeln
Richt­linie, Finanz­markt, Beteiligungen
Rück­ver­si­che­rungs­richt­linie
Ver­mö­gens­ver­wal­tungs­ge­setz
Ver­si­che­rungs­auf­sichts­ge­setz, VersAG