Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2009 / 2
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Erläu­te­rungen zum Freihandelsabkommen
3.Erläu­te­rungen zum Land­wirt­schafts­ab­kommen zwi­schen Kanada und der Schweiz
4.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
5.Recht­liche, per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und wirt­schaft­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Freihandelsabkommen zwischen Kanada und den Staaten der Europäischen  Freihandelsassoziation (Island, Liechtenstein,  Norwegen und Schweiz) vom 26. Januar 2008
 
5
Das am 26. Januar 2008 in Davos unterzeichnete Freihandelsabkommen mit Kanada erweitert das Netz von Freihandelsabkommen, das die EFTA-Staaten seit 1990 aufbauen1, um ein Abkommen mit einer hochentwickelten und der gemessen am BIP weltweit nach der EU, den USA, Japan und China fünftgrössten Volkswirtschaft. Das Ziel der liechtensteinischen Politik im Rahmen der EFTA besteht darin, den eigenen Wirtschaftsakteuren stabile, vorhersehbare, hindernisfreie und gegenüber ihren Hauptkonkurrenten möglichst diskriminierungsfreie Zugangsbedingungen zu ausländischen Märkten zu gewährleisten. Für Liechtenstein als exportabhängiges Land mit weltweit diversifizierten Absatzmärkten stellt der Abschluss von Freihandelsabkommen einen Hauptpfeiler seiner Politik zur Marköffnung und zur Verbesserung der aussenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen dar. Sowohl bezüglich der Importe als auch bezüglich der Exporte ist Kanada nach den USA der zweitwichtigste Handelspartner der Schweiz und Liechtensteins auf dem amerikanischen Kontinent und der siebtwichtigste Handelspartner weltweit.
Das Freihandelsabkommen mit Kanada liberalisiert den Handel mit Industrieprodukten, Fisch und anderen Meeresprodukten sowie mit landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten. Für die Industrieprodukte bewirkt das Abkommen mit wenigen Ausnahmen die gegenseitige Zollbefreiung ab Inkrafttreten des Abkommens. Für verarbeitete Landwirtschaftsprodukte werden dem Industrieschutzelement entsprechende Zollkonzessionen vereinbart. Das Abkommen enthält zudem Bestimmungen über den Wettbewerb und Handelserleichterungen sowie eine allgemeine Entwicklungsklausel und spezifische Verhandlungsklauseln für Dienstleistungen, Investitionen und das öffentliche Beschaffungswesen.
Wie in den bisherigen EFTA-Freihandelsabkommen ist die Behandlung der landwirtschaftlichen Basisprodukte in bilateralen Landwirtschaftsabkommen geregelt, die individuell zwischen den einzelnen EFTA-Staaten und Kanada abgeschlossen worden sind. In diesen bilateralen Landwirtschaftsabkommen gewäh-
6
ren sich die EFTA-Staaten und Kanada Zollkonzessionen für ausgewählte Landwirtschaftsprodukte im Rahmen ihrer jeweiligen Landwirtschaftspolitiken. Das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und Kanada findet aufgrund des Zollvertrags auch auf Liechtenstein Anwendung.
Die finanziellen Auswirkungen bestehen aus dem zu erwartenden Ausfall von Zöllen auf Einfuhren aus Kanada. 2007 betrug der Zollertrag aus den Einfuhren aus Kanada für die Zollunion Schweiz-Liechtenstein rund 5,7 Mio. CHF (davon 4,2 Mio. CHF auf Landwirtschaftsprodukten). Die finanziellen Auswirkungen halten sich somit in Grenzen und sind in Beziehung zu den positiven volkswirtschaftlichen Auswirkungen für die Standorte Schweiz und Liechtenstein zu setzen.
Voraussichtlich alle 2 bis 3 Jahre findet eine Sitzung des Gemischten Ausschusses in Kanada statt, so dass der liechtensteinischen Mission in Genf Reiseauslagen entstehen. Es ergeben sich dadurch keine personellen Konsequenzen.
Es entstehen keine räumlichen oder organisatorischen Auswirkungen.
Zuständiges Ressort
Ressort Äusseres
Betroffene Amtsstellen
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Liechtensteinische Mission in Genf
7
Vaduz, 17. Februar 2009
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend betreffend das Freihandelsabkommen zwischen Kanada und den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (Island, Liechtenstein, Norwegen, und Schweiz) vom 26. Januar 2008 zu unterbreiten.



 
1Derzeit verfügen die EFTA-Staaten über 15 Freihandelsabkommen mit Partnern ausserhalb der EU: Ägypten, Chile, Israel, Jordanien, Republik Korea, Kroatien, Libanon, Mazedonien, Marokko, Mexiko, PLO/Palästinensische Behörde, Singapur, Südafrikanische Zollunion (SACU: Botsuana, Lesotho, Namibia, Südafrika, Swasiland), Tunesien und Türkei.
 
1.1Würdigung des Abkommens
Die zwischen den EFTA-Staaten und Kanada ausgehandelten Abkommen verbessern den Marktzugang für Warenexporte mit Ursprung in der schweizerisch-liechtensteinischen Zollunion. Ausserdem stärken die Abkommen die Rechtssicherheit und die Vorhersehbarkeit der Rahmenbedingungen unserer Wirtschaftsbeziehungen mit Kanada.
Die Abkommen erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit Liechtensteins auf dem kanadischen Markt, weil damit Diskriminierungen abgewendet werden können, die
8
sich aus bestehenden und künftigen Präferenzabkommen Kanadas mit anderen Partnern ergeben. Ein Wettbewerbsvorteil ergibt sich auch, weil die EFTA-Staaten präferenziellen Zugang zum kanadischen Markt erhalten, ohne dass dies zurzeit für gewisse ihrer Hauptkonkurrenten wie die EU und Japan der Fall ist.
Bis 2002 hat Kanada Präferenzabkommen mit den USA und Mexiko (im Rahmen des NAFTA) sowie mit Costa Rica, Israel und Chile ratifiziert. Die Freihandelsverhandlungen mit den EFTA-Staaten waren die ersten, die Kanada seit 2002 abgeschlossen hat. Im Januar 2008 schloss Kanada Freihandelsverhandlungen mit Peru, im Juni 2008 mit Kolumbien und im August 2008 mit Jordanien ab. Derzeit verhandelt Kanada mit der Republik Korea, Singapur und der Dominikanischen Republik, hat die Aufnahme von Verhandlungen mit der Karibischen Gemeinschaft2 angekündigt und prüft die Machbarkeit eines Freihandelsabkommens mit Panama.



 
2CARICOM (Caribbean Community and Common Market): Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Dominica, Grenada, Guyana, Haiti, Jamaika, Montserrat, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Surinam sowie Trinidad und Tobago.
 
LR-Systematik
0..6
0..63
0..63.2
LGBl-Nummern
2009 / 174
Landtagssitzungen
22. April 2009
Stichwörter
EFTA-Frei­han­dels­ab­kommen mit Kanada
Frei­handel
Kanada, EFTA, Abkommen
Kanada, EFTA-Freihandelsabkommen