Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches (Cyber Crime) aufgeworfenen Fragen
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Anlässlich der ersten Lesung des Berichts und Antrags betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches (Cyber Crime) am 22. April 2009 hat der Landtag die Regierungsvorlage ausdrücklich begrüsst. Fragen wurden lediglich im Zusammenhang mit den weiteren Massnahmen zur vollständigen Umsetzung der Cyber Crime Convention (CCC), welche im Ressort Justiz in Vorbereitung sind, gestellt. Soweit diese Fragen von der zuständigen Regierungsvertreterin anlässlich dieser ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Zuständiges Ressort
Ressort Justiz
Betroffene Stellen
Staatsanwaltschaft
Landespolizei
Landgericht
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
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Vaduz, 26. Mai 2009
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches (Cyber Crime; BuA Nr. 4/2009) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 22. April 2009 hat der Landtag die Regierungsvorlage zur Abänderung des Strafgesetzbuches (Cyber Crime) in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Zu den einzelnen Bestimmungen wurden anlässlich der ersten Lesung keinerlei Fragen aufgeworfen. Die gegenständliche Gesetzesvorlage entspricht somit unverändert der Vorlage der ersten Lesung (BuA Nr. 4/2009).
Die im Rahmen der Eintretensdebatte aufgeworfenen Fragen stehen im Zusammenhang mit den im Bericht und Antrag erwähnten weiteren Massnahmen zur vollständigen Umsetzung der Cyber Crime Convention (CCC), welche im Ressort Justiz in Vorbereitung sind. Sofern diese Fragen vom zuständigen Regierungsmit-
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glied nicht bereits anlässlich der ersten Lesung beantwortet worden sind, werden diese im Folgenden erläutert bzw. werden Präzisierungen zu den bereits getätigten Ausführungen vorgenommen.