Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2009 / 35
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Pro­to­koll vom 14. Oktober 2005 zum Übe­rein­kommen zur Bekämp­fung wider­recht­li­cher Hand­lungen gegen die Sicher­heit der Seeschifffahrt
2.Pro­to­koll vom 14. Oktober 2005 zum Pro­to­koll zur Bekämp­fung wider­recht­li­cher Hand­lungen gegen die Sicher­heit fester Platt­formen, die sich auf dem Fest­land­sockel befinden
3.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit/Rechtliches
4.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend  das Protokoll vom 14. Oktober 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt sowie das Protokoll vom 14. Oktober 2005 zum Protokoll zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden
 
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Die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus ist nicht erst eine Erscheinung des neuen Jahrtausends. Bereits vor den Attentaten vom 11. September 2001 war sich die internationale Gemeinschaft der Notwendigkeit bewusst, den Terrorismus zu bekämpfen. Hingegen zielen die Terroristen von heute absichtlich und mehrheitlich auf Zivilpersonen und zivile Infrastruktur und haben insbesondere Zugang zu modernen Technologien mit noch nie da gewesenem Zerstörungspotenzial. Diese neuen Bedrohungsformen machen eine Anpassung des internationalen rechtlichen Rahmens erforderlich.
Das im Jahr 2005 durch zwei Änderungsprotokolle revidierte Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Seeschifffahrt (SUA-Übereinkommen) widerspiegelt die rechtlichen Anpassungen, die sich aufgrund der gesteigerten terroristischen Bedrohung zur See als notwendig erwiesen haben. Diese Revision reiht sich in die verschiedenen internationalen Bemühungen ein, die Sicherheit der Seeschifffahrt und fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden, gegenüber terroristischen Angriffen besser zu schützen, gleichzeitig aber auch deren Missbrauch zum Transport von Massenvernichtungswaffen zu erschweren.
Liechtenstein ist zwar von den Änderungsprotokollen nicht direkt betroffen. Es ist aber angezeigt, dass Liechtenstein sie dennoch annimmt, um seine Solidarität mit den internationalen Anstrengungen zur Terrorismusbekämpfung zum Ausdruck zu bringen.
Mit dem Beitritt zu den Änderungskontrollen sind keine direkten finanziellen, personellen oder räumlichen Auswirkungen verbunden.
Zuständige Ressorts
Ressort Äusseres, Ressort Justiz
Betroffene Amtsstellen und Institutionen
Amt für Auswärtige Angelegenheiten, Gerichte, Staatsanwaltschaft,
Landespolizei
 
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Vaduz, 2. Juni 2009
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Protokoll vom 14. Oktober 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt sowie das Protokoll vom 14. Oktober 2005 zum Protokoll zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden, zu unterbreiten.
1.1Ausgangslage
Als Reaktion auf die Kaperung des italienischen Kreuzfahrtschiffs "Achille Lauro" am 7. Oktober 1985 vor dem Hafen von Alexandria, bei der ein amerikanischer Passagier ums Leben kam, forderte die internationale Gemeinschaft von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) eine Verbesserung des Schutzes
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von Seeschiffen vor terroristischen Anschlägen. In der Folge handelten die Mitgliedstaaten der IMO das Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt (SUA-Übereinkommen) aus. Das SUA-Übereinkommen schützt Schiffe, deren Passagiere und deren Ladung vor terroristischen Übergriffen. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, Personen, die terroristische Anschläge verüben, zu bestrafen oder auszuliefern. Das SUA-Übereinkommen wurde am 10. März 1988 in Rom angenommen. Liechtenstein ratifizierte es am 12. März 19931. Dem am 6. Februar 2003 in Kraft getretenen Übereinkommen gehören derzeit 150 Vertragsstaaten an.



 
1LGBI. 2003 Nr. 47
 
LR-Systematik
0..7
0..74
0..74.7
0..7
0..74
0..74.7
LGBl-Nummern
2017 / 029
2017 / 028
Landtagssitzungen
25. Juni 2009
Stichwörter
Platt­formen, auf Fest­land­sockel, Sicherheit
Pro­to­koll zur Bekämp­fung wider­recht­li­cher Hand­lungen gegen die Sicher­heit fester Platt­formen, die sich auf dem Fest­land­sockel befinden, Pro­to­koll zum
See­schiff­fahrt, Sicher­heit, Übereinkommen
SUA-Übe­rein­kommen, See­schiff­fahrt, Sicherheit
Ter­ro­rismus, Bekämpfung
Übe­rein­kommen zur Bekämp­fung wider­recht­li­cher Hand­lungen gegen die Sicher­heit der See­schiff­fahrt, Pro­to­koll zum