Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend
die Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) und weiterer Gesetze (Einführung eines Betreuungs- und Pflegegeldes bei häuslicher Betreuung) aufgeworfenen Fragen
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Zuständiges Ressort
Ressort Soziales
Ressort Gesundheit
Ressort Finanzen
Betroffene Amtsstellen und Institutionen
Amt für Soziale Dienste
Amt für Gesundheit
AHV-IV-FAK-Anstalten
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Vaduz, 2. Juni 2009
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) und weiterer Gesetze (Einführung eines Betreuungs- und Pflegegeldes bei häuslicher Betreuung), BuA Nr. 162/2008, aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 12. Dezember 2008 hat der Hohe Landtag die Regierungsvorlage Nr. 162/2008 betreffend die Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) und weiterer Gesetze (Einführung eines Betreuungs- und Pflegegeldes bei häuslicher Betreuung), BuA Nr. 162/2008, beraten.
Die Vorlage ist auf weitgehend positive Zustimmung gestossen. In der Eintretensdebatte sowie anlässlich der ersten Lesung sind seitens des Landtages Fra-
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gen zu einzelnen Artikeln in der Gesetzesvorlage und einige allgemeine Fragen aufgeworfen worden. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung durch das zuständige Regierungsmitglied erfolgt ist, im Folgenden beantwortet.