Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Personenbeförderungsgesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze
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Mit dem Mobilitätskonzept "Mobiles Liechtenstein 2015" vom 30. September 2008 hat die Regierung neben einer Gesamtverkehrspolitik und einer Mobilitätsstrategie insbesondere auch strategische Vorgaben zur Organisation im Bereich der Verkehrsdienste formuliert. Dies vor dem Hintergrund, dass per Ende 2011 die bestehenden Betriebsdurchführungsverträge mit den Subunternehmern der LBA ablaufen und der "Liechtenstein Takt" per 2015 durch eine S-Bahn FL.A.CH abgelöst werden soll. Aufgrund dessen soll die Organisation und Finanzierung der ungedeckten Kosten des öffentlichen Verkehrs neu gestaltet werden. Ebenfalls werden die Vorschriften zur Personenbeförderung auf ein notweniges Minimum gestrafft und Neuerungen des EWR-Rechts umgesetzt.
Dabei wird ein zweistufiges Vorgehen angewendet, indem zuerst die Finanzierungsmechanismen angepasst sowie die Aufgaben und Kompetenzen zwischen Regierung und der LBA neu geregelt werden. Dabei werden die strategischen Aufgaben der Regierung zugeordnet und die operativen Aufgaben entsprechend dem Besteller / Ersteller-Prinzip zwischen LBA und Transportunternehmung aufgeteilt. Zur Umsetzung dieses Vorhabens soll das Personenbeförderungsgesetz (PBG) sowie das Gesetz über die Errichtung und Organisation der Anstalt "Liechtenstein Bus Anstalt" (LBAG) revidiert werden. Durch die Integration wesentlicher Bestandteile des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs in das PBG kann dieses aufgehoben werden.
In einem späteren Schritt soll dann die Liechtenstein Bus Anstalt in eine neue Gesellschaft unter dem Namen "Verkehrsverbund Liechtenstein" überführt werden. Dabei sollen auch sämtliche Anforderungen der Gesetzgebung über öffentliche Unternehmen (Corporate Governance) berücksichtigt werden. Hierzu wird ein neues Gesetz über den Verkehrsverbund Liechtenstein zu schaffen sein.
Zuständiges Ressort
Ressort Verkehr
Betroffene Amtsstellen
Tiefbauamt
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Vaduz, 2. Juni 2009
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Personenbeförderungsgesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze an den Landtag zu unterbreiten.
Seit mehreren Jahrzehnten wird der öffentliche Verkehr in Liechtenstein gefördert. Mit dem Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs (VFG), LGBl. 1992 Nr. 62, hat die Politik dieses Bestreben gesetzlich verankert. Gemäss dem Zweckartikel dieses Gesetzes soll eine vermehrte Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel erreicht und zwischen den Gemeinden sowie zwischen den Quartieren attraktive Verkehrsverbindungen sichergestellt werden. Seit Inkrafttreten dieses Gesetzes konnte die Leistung des öffentlichen Verkehrs massiv gesteigert werden. Dabei ist der Landesbeitrag für das Jahr 2009 auf knapp 17.9 Mio. CHF gestiegen (bei Einnahmen aus dem Linienverkehr von 2.7 Mio. CHF). Liechten-
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stein verfügt derzeit über ein sehr gut ausgebautes Linienbusangebot. An Werktagen werden rund 560 Kurse gefahren und 14'000 bis 17'000 Fahrgäste befördert.