Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Beschluss Nr. 114/2008 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
(Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 97/7/EG, 2002/65/EG, 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 97/5/EG)
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Die Richtlinie 2007/64/EG über Zahlungsdienste im Binnenmarkt vom 13. November 2007 definiert das neue europäische Zahlungsverkehrsrecht. Sie muss bis zum 1. November 2009 in das nationale Recht der EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
Der Anwendungsbereich der Richtlinie umfasst kontogebundene und nicht kontogebundene Zahlungen per Überweisung, Lastschrift und Karte in Euro und allen Währungen der Mitgliedstaaten innerhalb eines Mitgliedstaats oder zwischen zwei Mitgliedstaaten und damit sowohl SEPA- wie auch andere Zahlungen im Inland und innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Der Zahlungsverkehr per Scheck, Reisescheck und Wechsel ist nicht erfasst. Ebenso ist der Zahlungsverkehr in und aus Staaten ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraums nicht betroffen. Ziel der Richtlinie ist es, grenzüberschreitende Zahlungen so einfach, billig und sicher zu machen wie Zahlungen innerhalb eines EWR-Mitgliedstaates. Anbietern von Zahlungsdiensten wird durch diese Harmonisierung ermöglicht, ihre Dienste EWR-weit in freiem Wettbewerb anzubieten. Die neue Richtlinie soll einen fairen und ungehinderten Zugang zu den Zahlungsverkehrsmärkten garantieren, den Verbraucherschutz erhöhen und EWR-weit gleiche Verbraucherschutzstandards gewährleisten. Die Richtlinie soll die notwendige rechtliche Grundlage für den vom Europäischen Zahlungsverkehrsausschuss vorgeschlagenen Gemeinsamen Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area, SEPA) schaffen. Dieser soll spätestens 2010 Wirklichkeit sein.
Die vorliegende Richtlinie soll durch Schaffung eines Gesetzes über die Zahlungsdienste, die Abänderung des Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetzes, des Finanzmarktaufsichtsgesetzes, des Postgesetzes und des Gesetzes über die Vermittlerämter umgesetzt werden. Das Gesetz über die Ausführung von Überweisungen soll aufgehoben werden.
Zuständiges Ressort
Ressort Finanzen
Betroffene Amtsstelle
Finanzmarktaufsicht
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Vaduz, 17. März 2009
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 114/2008 vom 7. November 2008 zu unterbreiten.
Am 7. November 2008 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 97/7/EG, 2002/65/EG, 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 97/5/EG in das EWR-Abkommen zu übernehmen.
Die Richtlinie sieht eine Frist bis 1. November 2009 vor, innerhalb welcher die Mitgliedstaaten nationale Vorschriften zu erlassen haben, um der vorliegenden Richtlinie zu entsprechen.