Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Initiativbegehren zur Abänderung des Umweltschutzgesetzes
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Josef Beck, Planken (Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer), Clemens Laternser, Vaduz (Liechtensteinische Treuhändervereinigung), Jürgen Nigg, Vaduz (Wirtschaftskammer Liechtenstein) und Raphaël Tschanz (in Vertretung des Initianten Adolf E. Real, Vaduz, Liechtensteinischer Bankenverband), haben am 13. August 2009 ein Initiativbegehren zur Abänderung des Umweltschutzgesetzes (USG) mit 2'088 von den Gemeindevorstehungen bescheinigten Unterschriften eingereicht.
Die Regierung hat die eingereichten Unterschriften überprüft und 2'088 gültige Unterschriften festgestellt. Das Initiativbegehren ist somit zustande gekommen.
Zuständiges Ressort
Ressort Inneres
Betroffene Amtsstellen
Regierungskanzlei
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Vaduz, 18. August 2009
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Initiativbegehren zur Abänderung des Umweltschutzgesetzes (USG) zu unterbreiten.
Mit Datum vom 15. Juni 2009 wurde bei der Regierung ein Initiativbegehren zur Abänderung des Umweltschutzgesetzes (USG) angemeldet.
Nach der gemäss Art. 70b des Gesetzes vom 19. Juli 1973 betreffend die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten erfolgten Vorprüfung der Initiative durch den Landtag machte die Regierung diese am 3. Juli 2009 kund und setzte gemäss Art. 70 Abs. 1 Bst. b des Volksrechtegesetzes den 17. August 2009 als Ablaufdatum zur Einreichung der Unterschriften fest.
Am Donnerstag, 13. August 2009, wurden bei der Regierung insgesamt 605 Unterschriftenbogen mit 2'088 von den Gemeindevorstehungen bescheinigten Unterschriften eingereicht.