Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend das Übereinkommen vom 8. Dezember 2008 mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen, das Steueramtshilfegesetz-USA, das Gesetz über die Abänderung des Staatsgerichtshofgesetzes und die Ergänzung von Art. 102 der Verfassung aufgeworfenen Fragen
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Mit Bericht und Antrag Nr. 40/2009 hat die Regierung dem Hohen Landtag das Übereinkommen vom 8. Dezember 2008 zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen ("Übereinkommen"), das Gesetz über die Amtshilfe in Steuersachen mit den Vereinigten Staaten von Amerika ("Steueramtshilfegesetz-USA, AHG-USA"), das Gesetz über die Abänderung des Staatsgerichtshofgesetzes sowie die Ergänzung von Art. 102 der Verfassung unterbreitet. In seiner Sitzung vom 25. Juni 2009 hat der Landtag das erwähnte Übereinkommen einhellig genehmigt und die Verfassungsänderung in der vorgeschlagenen Form ebenfalls einstimmig am 26. Juni 2009 verabschiedet. Fragen ergaben sich anlässlich der an derselben Sitzung durchgeführten ersten Lesung des Steueramtshilfegesetzes-USA sowie der Teilrevision des Staatgerichtshofsgesetzes. Die Regierung hat diese Fragen geprüft und schlägt dem Hohen Landtag einige wenige Anpassungen des AHG-USA vor.
Zuständiges Ressort
Ressort Finanzen
Betroffene Amtsstellen und Institutionen
Steuerverwaltung, Verwaltungsgerichtshof
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Vaduz, 25. August 2009
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend das Übereinkommen vom 8. Dezember 2008 mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen, das Steueramtshilfegesetz-USA, das Gesetz über die Abänderung des Staatsgerichtshofgesetzes und die Ergänzung von Art. 102 der Verfassung (Bericht und Antrag Nr. 40/2009) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
Wie das TIEA mit den USA und die zu dessen Umsetzung gebotene Verfassungsergänzung sind auch das Steueramtshilfegesetz und die Teilrevision des Staatsgerichtshofsgesetzes vom Landtag begrüsst worden. Es wurden keine grundsätzlichen Fragen aufgeworfen. Die vorgenommenen Änderungen sind grösstenteils redaktioneller Art und sind mit Unterstreichungen hervorgehoben. Mit Blick auf die positive Aufnahme dieser zwei Gesetzeserlasse kann sich die Regierung dar-
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auf beschränken, auf die zu konkreten Bestimmungen gestellten Fragen einzugehen.