Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personenbeförderungsgesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 25. August 2009
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personenbeförderungsgesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze (BuA Nr. 46/2009) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 26. Juni 2009 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Personenbeförderungsgesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze in erster Lesung beraten (siehe Bericht und Antrag der Regierung vom 2. Juni 2009, Nr. 46/2009). Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
In der Eintretensdebatte sind seitens des Landtags verschiedene allgemeine Fragen aufgeworfen worden. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anlässlich der Eintretensdebatte geschehen ist, im Folgenden beantwortet. Zu den ein-
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zelnen Gesetzesartikel wurden anlässlich der ersten Lesung keine Fragen oder Änderungswünsche gestellt.
Die Vorlage selbst blieb, abgesehen von einzelnen legistischen Anpassungen, unverändert.