Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2009 / 69
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme
1.All­ge­meines
2.Fragen zu ein­zelnen Bestimmungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Ver­si­che­rungs­auf­sichts­ge­setz
2.Ver­si­che­rungs­ver­mitt­lungs­ge­setz
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Versicherungsvermittlungsgesetzes (unter besonderer Berücksichtigung der Umsetzung der EU-Rückversicherungsrichtlinie) aufgeworfenen Fragen 
 
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Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrages betreffend die Umsetzung der Richtlinie 2005/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2005 über die Rückversicherung (Rückversicherungsrichtlinie) und der Richtlinie 2007/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 in Bezug auf Verfahrensregeln und Bewertungskriterien für die aufsichtsrechtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen ist der Landtag am 25. Juni 2009 auf die Regierungsvorlage eingetreten und hat diese grundsätzlich begrüsst.
Im Rahmen der ersten Lesung wurden zu einzelnen Bestimmungen Fragen aufgeworfen. Soweit die Regierung anlässlich der ersten Lesung diese Fragen nicht beantwortet hat, nimmt sie dazu nachfolgend Stellung.
Die aufgeworfenen Fragen betrafen zum Einen die Ausweitung der möglichen Rechtsformen für Zweckgesellschaften, Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds. Zum Anderen wurde aufgrund der neuen Zusammenarbeitsbestimmungen im Versicherungsaufsichtsgesetz gefordert, dass allfällige Vereinbarungen mit ausländischen Aufsichtsbehörden vorab der Regierung zur Genehmigung vorgelegt werden sollen.
Zuständiges Ressort
Ressort Finanzen
Betroffene Behörde
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
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Vaduz, 15. September 2009
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Versicherungsvermittlungsgesetzes (unter besonderer Berücksichtigung der Umsetzung der EU-Rückversicherungsrichtlinie), BuA Nr. 41/2009, aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 25. Juni 2009 die Regierungsvorlage zur Abänderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Versicherungsvermittlungsgesetzes (unter besonderer Berücksichtigung der Umsetzung der EU-Rückversicherungsrichtlinie) in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten. Auf die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen wird im Folgenden eingegangen.
LR-Systematik
9
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961
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LGBl-Nummern
2009 / 329
2009 / 328
Landtagssitzungen
22. Oktober 2009
Stichwörter
Akti­ons­plan für Finanz­dienst­lei­stungen der EU
Bin­nen­markt für Finanzdienstleistungen
EG-Richt­linie 2002/83/EG
EG-Richt­linie 2004/39/EG
EG-Richt­linie 2005/68/EG
EG-Richt­linie 2006/48/EG
EG-Richt­linie 2007/44/EG
EG-Richt­linie 73/239/EWG
EG-Richt­linie 92/49/EWG
EG-Richt­linie 98/78/EG
Richt­linie über die Rückversicherung
Rück­ver­si­che­rungs­richt­linie, Umsetzung
Ver­si­che­rungs­auf­sicht
Ver­si­che­rungs­auf­sichts­ge­setz, Abänderung
Ver­si­che­rungs­un­ter­nehmen, Sitzlandaufsicht
Ver­si­che­rungs­ver­mitt­lungs­ge­setz, Abänderung