Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2009 / 72
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage / Anlass der Vorlage
2.Schwer­punkte der Vorlage
3.Ver­nehm­las­sung
4.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Artikeln
5.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
6.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Teilrevision des  Gesetzes vom 25. November 2004 über das Hochschulwesen (Hochschulgesetz; HSG) 
 
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Aufgrund verschiedener Entwicklungen in Liechtenstein selbst und der grossen Dynamik des Bologna-Prozesses ist in einigen Bereichen des Gesetzes vom 25. November 2004 über das Hochschulwesen Revisionsbedarf entstanden. Es sind dies insbesondere: Ausbau und wachsender Stellenwert der Weiterbildung im Hochschulbereich im Kontext des lebenslangen Lernens, Verpflichtung Liechtensteins zur Schaffung eines nationalen Qualifikationsrahmens für den Hochschulbereich im Rahmen des Bologna-Prozesses, Verankerung der Mitwirkungsrechte des Mittelbaus und der Studierenden auf Gesetzesebene, Aufnahme des Akkreditierungswesens als Mittel der Qualitätssicherung und -entwicklung und Umsetzungsmassnahmen im Rahmen der Empfehlungen des Prinzipberichtes zum Wissenschaftsstandort Liechtenstein.
Im Kontext der Arbeiten an der Revision des Gesetzes wurden die liechtensteinischen Hochschuleinrichtungen oder hochschulähnlichen Einrichtungen eingeladen, ihre bisherigen Erfahrungen mit dem Hochschulgesetz einzubringen und Anregungen für eine Gesetzesrevision zu machen.
Vor diesem Hintergrund wurde eine Gesetzessvorlage erarbeitet mit Vorschlägen, das Hochschulgesetz schwerpunktmässig in folgenden Bereichen abzuändern:
Differenzierung der Aufgaben und der schwerpunktmässigen Ausrichtung einer Hochschule
Stärkere Gewichtung der Weiterbildung im Hochschulbereich und gleichzeitige klare Abgrenzung der Weiterbildungs- und der Ausbildungsstudien-gänge
Aufnahme der Akkreditierung als Instrument der Qualitätssicherung und -entwicklung
Gesetzliche Grundlage für einen nationalen Qualifikationsrahmen für den Hochschulbereich, zu dessen Erarbeitung sich Liechtenstein im Rahmen des Bologna-Prozesses verpflichtet hat
Gesetzliche Verankerung von Graduate Schools als Form der institutionellen Einbettung von Doktoratsstudiengängen an Hochschulen in Liechtenstein
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Gesetzliche Verankerung eines wissenschaftlichen Beirats als Beratungs-organ für die Regierung in Hochschulangelegenheiten
Neuregelung der Gesetzesbestimmungen im Bereich des Lehrpersonals und der Lehrbefähigung
Zuständiges Ressort
Ressort Bildung
Betroffene Amtsstelle
Schulamt
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Vaduz, 29. September 2009
 
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Teilrevision des Gesetzes vom 25. November 2004 über das Hochschulwesen (Hochschulgesetz; HSG) an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage / Anlass der Vorlage
Das Gesetz vom 25. November 2004 über das Hochschulwesen (Hochschulgesetz, HSG), LGBl. 2005 Nr. 2, wurde als Rahmengesetz vor dem Hintergrund und unter Berücksichtigung des Bologna-Prozesses konzipiert. Dieser Prozess initiierte europaweit verschiedene tiefgreifende Veränderungen im Hochschulbereich, insbesondere hinsichtlich:
Studienstruktur
Abschlussqualifikationen
Credit-System ECTS
Diploma Supplement
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Mit dem Hochschulgesetz wurde auch das Bewilligungs- und Anerkennungswesen neu geregelt. Hochschuleinrichtungen sollten nur noch auf der Grundlage klarer Rechtsvorschriften gegründet werden können.
Als Rahmengesetz ist das Hochschulgesetz heute die allgemeine Rechtsgrundlage für vier Hochschulen und Hochschuleinrichtungen in Liechtenstein, wie Abbildung 1 verdeutlicht.
 
Regelungsebenen
Hochschule Liechtenstein
Liechtenstein
Institut
Internationale Akademie für Philosophie
Private Universität im Fürstentum Liechtenstein
Allgemeine Rechtsgrundlage
Hochschulgesetz vom 25.11.2004, LGBl. 2005 Nr. 2
Spezifische
Rechtsgrundlagen
Gesetz vom 25.11.2004 über die Hochschule Liechtenstein, LGBl. 2005 Nr. 3
Statut
vom 2.6.2008
Statuten vom 15.7.1986
Statut vom 7.7.2005
Rechtsform
Stiftung des öffentlichen Rechts
Verein
Privatrechtliche
Stiftung
Privatrechtliche Stiftung
Abbildung 1: Regelung des liechtensteinischen Hochschulwesens - Überblick
Auf der Grundlage des Hochschulgesetzes konnte in diesen Institutionen die Bologna-Reform erfolgreich umgesetzt werden. Auch war es möglich, Gesuche um Bewilligung neuer Institutionen oder neuer Studiengänge anhand klarer Kriterien zu beurteilen. Zum heutigen Zeitpunkt lässt sich festhalten, dass sich das Rahmengesetz für eine allgemeine Regelung des liechtensteinischen Hochschulwesens weitgehend bewährt hat.
Dennoch zeigen die Erfahrungen, dass aufgrund verschiedener Entwicklungen in den letzten Jahren Revisionsbedarf in einigen wesentlichen Bereichen entstanden ist. Dieser Bedarf soll im Folgenden aufgezeigt werden.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2010 / 118
Landtagssitzungen
23. Oktober 2009
Stichwörter
Aus­bil­dungs­stu­dien­gang
Beirat, wis­sen­schaft­li­cher, Hochschulangelegenheiten
Bologna-Prozess
Gra­duate Schools, Dok­to­rats­stu­dien­gang, Liechtenstein
Hoch­schule, Akkre­di­tie­rungs­wesen, zur Qualitätssicherung
Hoch­schule, Lehr­per­sonal, Lehrbefähigung
Hoch­schule, Mit­wir­kungs­rechte, Mittelbau
Lernen, lebenslanges
Schule, Hochschule
Wei­ter­bil­dungs­stu­dien­gang