Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines neuen Gesetzes über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz; MWSTG) aufgeworfenen Fragen
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In seiner Sitzung vom 18. September 2009 hat der Landtag die Vorlage betreffend die Schaffung eines neuen Mehrwertsteuergesetzes sowie die Vorlagen betreffend die Abänderung des Strafgesetzesbuches und des Rechtshilfegesetzes in erster Lesung beraten. Im Rahmen der ersten Lesung wurden von den Landtagsabgeordneten Fragen aufgeworfen und Anregungen kundgetan. Aufgrund dieser Anregungen schlägt die Regierung folgende Änderungen vor:
Holdinggesellschaften sollen auf die Steuerbefreiung verzichten können. Art. 11 Abs. 2, welcher den Verzicht auf die Steuerbefreiung ausschliesst, soll auf Sitzgesellschaften und Treuhandverhältnisse beschränkt werden.
Die falsche Qualifizierung der Steuerfaktoren entgegen den Bestimmungen in den Praxisfestlegungen der Steuerverwaltung soll als Tatbestandselement der Steuerhinterziehung gemäss Art. 87 Abs. 3 gestrichen werden.
Zuständiges Ressort
Ressort Finanzen
Betroffene Amtsstelle
Steuerverwaltung
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Vaduz, 29. September 2009
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines neuen Gesetzes über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG) (BuA Nr. 56/2009) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 18. September 2009 hat der Landtag den Bericht und Antrag betreffend die Anpassung der Anlagen I und II zur Mehrwertsteuervereinbarung zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie betreffend die Schaffung eines neuen Gesetzes über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz; MWSTG) (BuA Nr. 56/2009) behandelt. Der Anpassung der Anlagen I und II zur Mehrwertsteuervereinbarung hat der Landtag die Zustimmung erteilt. Die Vorlage betreffend die Schaffung eines neuen Mehrwertsteuergesetzes sowie die Vorlagen betreffend die Abänderung des Strafgesetzesbuches und des Rechtshilfegesetzes wurde in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlagen war unbestritten.
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Im Rahmen der ersten Lesung wurden von den Landtagsabgeordneten Fragen aufgeworfen und Anregungen kundgetan. Sofern und soweit dazu von der Regierung nicht bereits anlässlich der ersten Lesung Stellung genommen wurde, erfolgt dies nachfolgend.