Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2009 / 81
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass/Not­wen­dig­keit der Vorlage
3.Ziel­set­zung der Richtlinie
4.Anwen­dungs­be­reich
5.Schwer­punkte der Richtlinie
6.Geplante Umsetzung
7.Stel­lung­nahme der Verbände
8.Ver­hältnis zur Schweiz
9.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
10.Per­so­nelle und finan­zi­elle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Beschluss Nr. 45/2009  des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
(Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt)
4
5
Das Ziel der gegenständlichen Richtlinie 2006/123/EG besteht darin, Fortschritte im Hinblick auf einen echten Binnenmarkt für Dienstleistungen zu erreichen, so dass im grössten Sektor der europäischen Wirtschaft sowohl die Unternehmen als auch Verbraucher den vollen Nutzen aus seinen Möglichkeiten ziehen können. Zur Erreichung dieses Ziels wird mit den Bestimmungen der Richtlinie eine Vereinfachung der nationalen Verwaltungsverfahren, der Abbau von Hindernissen für Dienstleistungen sowie die Stärkung des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten und des Vertrauens von Dienstleistungserbringern und Verbrauchern in den Binnenmarkt angestrebt.
Neben der Forderung an die Mitgliedstaaten, konkrete rechtssetzende Massnahmen zu ergreifen, werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, eine Vielzahl von praktischen Massnahmen, wie zum Beispiel einheitliche Ansprechpartner für Dienstleistungserbringer, elektronische Verfahren und Verwaltungszusammenarbeit, einzuführen. Überdies werden durch die Richtlinie innovative Instrumente, wie die Überprüfung von Anforderungen in der nationalen Gesetzgebung und das Verfahren der gegenseitigen Evaluierung, eingeführt. Die Umsetzung der Richtlinie soll den Mitgliedstaaten auch dabei helfen, ihre nationalen Verwaltungsverfahren sowie ihre Regulierungssysteme zu modernisieren.
Zuständiges Ressort
Ressort Präsidium
Betroffene Stellen
Amt für Gesundheit, Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen, Amt für Personal und Organisation, Amt für Soziale Dienste, Amt für Umweltschutz, Amt für Volkswirtschaft, Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt, Schulamt, Stabsstelle für Datenschutz, Stabsstelle EWR, Finanzmarktaufsicht Liechtenstein FMA
6
Vaduz, 12. Oktober 2009
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Beschluss Nr. 45/2009 vom 24. April 2009 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Am 24. April 2009 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt ("Dienstleistungsrichtlinie") in das EWR-Abkommen zu übernehmen.
Die Richtlinie sieht eine Frist bis 28. Dezember 2009 vor, innerhalb welcher die Mitgliedstaaten nationale Vorschriften zu erlassen haben, um der vorliegenden Richtlinie zu entsprechen.
Landtagssitzungen
20. November 2009
Stichwörter
Bin­nen­markt, für Dienstleistungen
Dienst­lei­stungs­richt­linie, RL 2006/123/EG
EG-Richt­linie 2006/123/EG
EWR-Aus­schuss, Beschluss Nr. 45/2009
Ver­wal­tungs­ver­fahren, Vereinfachung