Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes (Bürgerrechtsgesetz; BüG) aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 20. Oktober 2009
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag die nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Gesetzesvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes (Bürgerrechtsgesetz; BüG), BuA Nr. 54/2009, aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner ersten Sitzung vom 18. September 2009 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechts (Bürgerrechtsgesetz; BüG), Bericht und Antrag Nr. 54/2009 vom 18. August 2009, in erster Lesung behandelt.
Die Vorlage wurde allgemein begrüsst. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten. Im Lichte der Eintretensdebatte und der ersten Lesung der Vorlage ist einerseits bereits eine intensive Auseinandersetzung mit der Regierungsvorlage seitens des zuständigen Regierungsmitgliedes erfolgt. Andererseits werden
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die hierzu gestellten Fragen zu den einzelnen Artikeln, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet.
Die von einzelnen Landtagsabgeordneten gestellten Fragen und erfolgten Anregungen führten bei der Regierungsvorlage zu keinen inhaltlichen Änderungen am bestehenden Gesetzestext. Diesbezüglich kann festgehalten werden, dass die Regierung lediglich veranlasst war, die Erläuterungen entsprechend zu ergänzen, worauf zu den einzelnen Artikeln jeweils kurz eingegangen wird.