Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung des Rechts der Sachwalterschaft aufgeworfenen Fragen
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Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Schaffung des Rechts der Sachwalterschaft am 22. Oktober 2009 hat der Landtag die darin enthaltenen Regierungsvorlagen ausdrücklich begrüsst. Nichtsdestotrotz wurden einige Fragen aufgeworfen. Soweit diese von der zuständigen Regierungsvertreterin anlässlich der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend Stellung. Dies betrifft insbesondere nähere Ausführungen in Bezug auf die Schaffung des Sachwaltervereins.
Zuständiges Ressort
Ressort Justiz
Betroffene Stellen
Landgericht, Obergericht, Oberster Gerichtshof, Verwaltungsgerichtshof, Staatsgerichtshof, Staatsanwaltschaft, Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer, Ressort Soziales
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Vaduz, 23. Februar 2010
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung des Rechts der Sachwalterschaft (BuA Nr. 70/2009) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 22. Oktober 2009 hat der Landtag die Regierungsvorlage Nr. 70/2009 zur Schaffung des Rechts der Sachwalterschaft in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Grundsätzlich ist die Vorlage zur Schaffung des Rechts der Sachwalterschaft auf positive Zustimmung gestossen. Nichtsdestotrotz sind seitens der Landtagsabgeordneten einige Fragen zu einzelnen Bestimmungen aufgeworfen worden. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung durch die zuständige Regierungsvertreterin erfolgt ist, im Folgenden beantwortet.
Da es sich jedoch hauptsächlich um Verständnisfragen handelte, entspricht die gegenständliche Vorlage im Wesentlichen dem Bericht und Antrag Nr. 70/2009.
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Abänderungen der Regierungsvorlagen sind durch Unterstreichungen hervorgehoben.