Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Ärzte-, Gesundheits- und Krankenversicherungsgesetzes (Ärzte- und Gesundheitsberufegesellschaften) aufgeworfenen Fragen
In der Landtagssitzung vom 1. Juli 2010 wurde die Abänderung des Ärzte-, Gesundheits- und Krankenversicherungsgesetzes (Ärzte- und Gesundheitsberufegesellschaften) in 1. Lesung behandelt und grundsätzlich begrüsst. Zur vorgeschlagenen Änderung der drei Gesetze wurden anlässlich der Beratung der Regierungsvorlage verschiedene Fragen aufgeworfen. Soweit sie das zuständige Regierungsmitglied nicht bereits anlässlich der 1. Lesung beantwortet hat, wird nachfolgend auf diese Fragen eingegangen. Neben grundsätzlichen Fragestellungen wurden bei einzelnen Artikeln Änderungen angeregt. Die Regierung hat diese Anregungen teilweise aufgenommen und den Gesetzestext entsprechend überarbeitet. Änderungsvorschläge und Anregungen, welche nicht übernommen wurden, wurden begründet. Änderungen der Vorlagen sind durch Unterstreichung gekennzeichnet.
Zuständiges Ressort
Ressort Gesundheit
Betroffene Amtsstellen
Amt für Gesundheit (AG)
Grundbuch und Öffentlichkeitsregisteramt (GBOERA)
Steuerverwaltung (STV)
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Finanzkontrolle (FK)
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Vaduz, 28. September 2010
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Ärzte-, Gesundheits- und Krankenversicherungsgesetzes (BuA Nr. 74/2010) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 1. Juli 2010 hat der Landtag die Abänderung des Ärzte-, Gesundheits- und Krankenversicherungsgesetzes in einer ersten Lesung behandelt. Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll die Schaffung von Ärzte- und Gesundheitsberufegesellschaften als Konsequenz des Urteils des Staatsgerichtshofes vom 10. Dezember 2008 (StGH 2008/38) ermöglicht werden. Die Vorlagen waren grundsätzlich unbestritten und wurden begrüsst. Es wurden aber einige Grundsatzfragen, speziell zu den Abrechnungsmodalitäten mit den Krankenkassen, zu den erlaubten Rechtsformen und zu den Berufsausübungsvarianten gestellt. Die Regierung hat daher vorgängig die gestellten Grundsatzfragen beant-
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wortet und ist anschliessend auf die Fragen zu den einzelnen Artikeln eingegangen.