Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung zur Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von juristischen Personen aufgeworfenen Fragen
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Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung zur Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von juristischen Personen am 26. Mai 2010 hat der Landtag die darin enthaltenen Regierungsvorlagen ausdrücklich begrüsst. Zudem wurde die Notwendigkeit dieser Gesetzesrevision aufgrund der internationalen Konventionen der UNO und des Europarats sowie der Evaluationen durch den IWF, MONEYVAL und FATF hervorgehoben.
Nichtsdestotrotz wurden einige Fragen aufgeworfen. Soweit diese von der zuständigen Regierungsvertreterin anlässlich der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet worden sind, nimmt die Regierung nachstehend Stellung.
Zuständiges Ressort
Ressort Justiz
Betroffene Amtsstellen
Gerichte, Staatsanwaltschaft, Landespolizei, Amt für Auswärtige Angelegenheiten
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Vaduz, 28. September 2010
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung vom 26. Mai 2010 betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung zur Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von juristischen Personen (BuA Nr. 52/2010) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 26. Mai 2010 hat der Landtag die Regierungsvorlage zur Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung zur Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von juristischen Personen in erster Lesung behandelt. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten, zumal mit der Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von juristischen Personen der vom Internationalen Währungsfonds (IWF), den Mitgliedern des Expertenkomitees des Europarats (MONEYVAL) und der FATF (Financial Action Task Force on Money Laundering) seit langem geforderte internationale Standard im Bereich der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierung umgesetzt wird. Weiters wird
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mit der gegenständlichen Vorlage der Forderung nach Verankerung einer Verantwortlichkeit von juristischen Personen aus diversen Konventionen der UNO und des Europarats, die Liechtenstein bereits ratifiziert hat oder deren Unterzeichnung geplant ist, Rechnung getragen.
Die Vorlagen zur Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von juristischen Personen sind grundsätzlich auf positive Zustimmung gestossen. Dennoch sind seitens der Landtagsabgeordneten einige Fragen zu einzelnen Bestimmungen aufgeworfen worden. Diese Fragen werden im Folgenden beantwortet, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung durch die zuständige Regierungsvertreterin erfolgt ist.