Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2010 / 106
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass / Not­wen­dig­keit der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bestimmungen
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
7.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Amtshaftungsgesetzes  
 
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Das Schengen-Protokoll beinhaltet die Assoziierung Liechtensteins zum so genannten Schengen-Acquis (Schengen-Besitzstand). Dadurch wird Liechtenstein an einer Grenzöffnung für den Personenverkehr sowie an einer verstärkten Zusammenarbeit im Visumsbereich und in den Bereichen Polizei und Justiz teilhaben.
Der Schengen-Besitzstand umfasst auch den Rahmenbeschluss 2008/977/JI vom 27. November 2008 über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden. Dieser Rahmenbeschluss fordert insbesondere die Sicherstellung des Rechts auf Schadenersatz für Schäden, welche aus der Datenbearbeitung des Schengener Informationssystems entstehen. Zur Umsetzung dieser Verpflichtung ist eine entsprechende Anpassung des Amtshaftungsgesetzes nötig.
Zuständiges Ressort
Ressort Justiz
Betroffene Stellen
Ressort Justiz, Fürstliches Obergericht, Fürstlicher Oberster Gerichtshof
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Vaduz, 28. September 2010
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Amtshaftungsgesetzes zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Mit der Verabschiedung des Bericht und Antrags Nr. 79/2008 betreffend die Assoziierung Liechtensteins an die Systeme von "Schengen" und "Dublin" hat der Landtag unter anderem dem Protokoll zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (Schengen-Protokoll), einschliesslich der Schlussakte, seine Zustimmung erteilt.
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Dieses Schengen-Protokoll beinhaltet die Assoziierung Liechtensteins zum so genannten Schengen-Acquis (Schengen-Besitzstand). Dadurch wird Liechtenstein an einer Grenzöffnung für den Personenverkehr sowie an einer verstärkten Zusammenarbeit im Visumsbereich und in den Bereichen Polizei und Justiz teilhaben.
Zur Umsetzung des Schengen-Besitzstands müssen bestehende Rechtsgrundlagen angepasst und neue Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen erlassen werden. Betroffen ist auch das Gesetz über die Amtshaftung (Amtshaftungsgesetz, AHG1).



 
1LGBl. 1966, Nr. 24.
 
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2010 / 396
Landtagssitzungen
21. Oktober 2010
Stichwörter
Amts­haf­tungs­ge­setz, Abän­de­rung wg. Umset­zung des Schengen-Besitzstandes
Schengen-Besitz­stand, Aus­wir­kungen auf Amtshaftungsgesetz