Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zur ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Landespolizei (Polizeigesetz; PolG)
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Zuständiges Ressort
Ressort Inneres
Betroffene Amtsstellen
Landgericht
Landespolizei
Ausländer und Passamt
Amt für Personal und Organisation
Datenschutzstelle
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Vaduz, 28. September 2010
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zur ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 21. Juni 1989 über die Landespolizei (Polizeigesetz; PolG), (BuA 61/2010) zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 23. September 2010 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 21. Juni 1989 über die Landespolizei (Polizeigesetz; PolG) in erster Lesung (siehe Bericht und Antrag der Regierung vom 1. Juni 2010; Nr. 61/2010) beraten. Die Vorlage wurde allgemein begrüsst. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten und anlässlich der ersten Lesung sind keinerlei Fragen aufgeworfenen worden.
Die Regierung hat im Lichte der Eintretensdebatte und der ersten Lesung der Gesetzesvorlage im Besonderen darauf hingewiesen, dass diese Vorlage in keiner Weise eine Auswirkung auf die bestehende Amtshilfe hat. Um diese Aussage zu bestätigen, hat die Regierung in Art. 35n Abs. 2 im Einleitungssatz eine entsprechende Präzisierung vorgenommen. Diese Präzisierung entspricht auch einem Anliegen der liechtensteinischen Treuhändervereinigung, welches diese im
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Nachgang des offiziellen Vernehmlassungsverfahrens bei der Regierung deponiert hat.
Ansonsten bleiben die übrigen Artikel in dieser Gesetzesvorlage unverändert.