Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2010 / 11
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Gesetz über die Abän­de­rung des Per­sonen- und Gesellschaftsrechts
2.Gesetz betref­fend die Abän­de­rung des Gesetzes über das Statut der Euro­päi­schen Gesellschaft
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts aufgeworfenen Fragen
(Umsetzung der Richtlinie 2007/36/EG vom 11. Juli 2007 über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften und der Richtlinie 2007/63/EG vom 13. November 2007 zur Änderung der Richtlinien 78/855/EWG und 82/891/EWG des Rates hinsichtlich des Erfordernisses der Erstellung eines Berichts durch einen unabhängigen Sachverständigen anlässlich der Verschmelzung oder der Spaltung von Aktiengesellschaften)
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Anlässlich der ersten Lesung des Berichts und Antrags betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts am 16. Dezember 2009 hat der Landtag die darin enthaltenen Regierungsvorlagen ausdrücklich begrüsst.
Dennoch wurden einzelne Fragen zu einzelnen Artikeln gestellt. Soweit diese von der zuständigen Regierungsvertreterin anlässlich der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Die Fragen betreffen insbesondere die Art der Umsetzung der Richtlinie, die Anzahl im EWR börsenkotierter Gesellschaften in Liechtenstein sowie die Vertretung der Aktionäre in der Generalversammlung.
Zuständiges Ressort
Ressort Justiz
Betroffene Amtsstelle
Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt
5
Vaduz, 23. Februar 2010
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Umsetzung der Richtlinie 2007/36/EG über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften und der Richtlinie 2007/63/EG zur Änderung der Richtlinien 78/855/EWG und 82/891/EWG des Rates hinsichtlich des Erfordernisses der Erstellung eines Berichts durch einen unabhängigen Sachverständigen anlässlich der Verschmelzung oder der Spaltung von Aktiengesellschaften gemäss BuA Nr. 105/2009) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 16. Dezember 2009 hat der Landtag die Regierungsvorlage zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
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Sofern die im Rahmen der Landtagsdebatte erwähnten Fragen von der zuständigen Regierungsvertreterin nicht bereits anlässlich der ersten Lesung beantwortet worden sind, werden diese im Folgenden erläutert bzw. werden Präzisierungen zu den bereits getätigten Ausführungen vorgenommen.
Abänderungen im Vergleich zu den Regierungsvorlagen im Bericht und Antrag Nr. 105/2009 sind durch Unterstreichungen hervorgehoben.
LR-Systematik
2
21
216
2
21
216
LGBl-Nummern
2010 / 143
2010 / 142
Landtagssitzungen
17. März 2010
Stichwörter
Akti­en­ge­sell­schaft, Spal­tung, Prüfung
Akti­en­ge­sell­schaften, Ver­schmel­zung, Prüfung
Akti­en­recht, Abänderung
Bericht, Sach­ver­stän­diger, Verschmelzungsplan
EG-Richt­linie 2007/36/EG
Kapi­tal­ge­sell­schaft, Ver­schmel­zung oder Spal­tung, Prüfung
Kapi­tal­ge­sell­schaft, Ver­schmel­zungs­plan, Prüfung
Per­sonen- und Gesellschaftsrecht
Per­sonen- und Gesell­schafts­recht, Abänderung
PGR, Abänderung
Prü­fung, Ver­schmel­zungs­plan, Sachverständiger
RL 2007/36/EG
Sach­ver­stän­diger, Prü­fung, Ver­schmel­zung oder Spal­tung von Kapitalgesellschaft
Spal­tung, von Akti­en­ge­sell­schaft, Sachverständigenprüfung
Ver­schmel­zung, Spal­tung, Prüf­be­richt, Vor­lage an Gesellschafter
Ver­schmel­zung, von Aktiengesellschaften
Ver­schmel­zung, von Kapi­tal­ge­sell­schaften, aus ver­schie­denen Mitgliedstaaten