Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2010 / 111
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Abän­de­rung des Gesetzes über die Wirt­schafts­prüfer und Revisionsgesellschaften
2.Abän­de­rung des Per­sonen- und Gesellschaftsrechts
3.Abän­de­rung des Bankengesetzes
4.Abän­de­rung des Gesetzes über Investmentunternehmen
5.Abän­de­rung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
6.Abän­de­rung des Zahlungsdienstegesetzes
7.Abän­de­rung des E-GeldGesetzes
8.Abän­de­rung des Vermögensverwaltungsgesetzes
9.Gesetz über die Abän­de­rung des Pensionsfondsgesetzes
10.Abän­de­rung des Gesetzes über die betrieb­liche Personalvorsorge
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften (WPRG) sowie weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
(Umsetzung der Richtlinie 2006/43/EG vom 17. Mai 2006 - Abschlussprüfer-Richtlinie)
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Im Rahmen der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften (WPRG) sowie weiterer Gesetze am 22. September 2010 wurden die gegenständlichen Regierungsvorlagen vom Landtag ausdrücklich begrüsst.
Das Eintreten auf die Vorlage und deren wesentliche Inhalte war denn auch unbestritten. Nichtsdestotrotz wurden einige Detailfragen gestellt. Soweit diese von der zuständigen Regierungsvertreterin anlässlich der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet worden sind, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Die Fragen betreffen insbesondere die Höhe der Haftungsbeschränkungen, den Nachweis der Haftpflichtversicherung, die Durchführung der Qualitätssicherungsprüfung, die Disziplinarbehörde und die Frage der Anwendbarkeit des neuen Rechts.
Zuständiges Ressort
Ressort Justiz
Betroffene Stellen
Finanzmarktaufsicht (FMA), Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt
(GBOERA)
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Vaduz, 19. Oktober 2010
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften sowie weiterer Gesetze (Umsetzung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen), Nr. 78/2010, aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 22. September 2010 hat der Landtag die Regierungsvorlagen zur Abänderung des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften (WPRG) sowie weiterer Gesetze in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlagen war unbestritten.
Im Rahmen der Landtagsdebatte wurden nur wenige Fragen gestellt. Soweit diese von der zuständigen Regierungsvertreterin anlässlich der ersten Lesung nicht
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oder nicht abschliessend beantwortet worden sind, werden im Folgenden Erläuterungen bzw. Präzisierungen zu den bereits getätigten Ausführungen vorgenommen.
Abänderungen im Vergleich zu den Regierungsvorlagen im Bericht und Antrag Nr. 78/2010 sind durch Unterstreichungen hervorgehoben.
LR-Systematik
1
17
173
2
21
216
9
95
952
9
95
951
9
96
961
9
95
950
9
95
950
9
95
950
8
83
831
8
83
831
LGBl-Nummern
2011 / 015
2011 / 014
2011 / 013
2011 / 012
2011 / 011
2011 / 010
2011 / 009
2011 / 008
2011 / 007
2011 / 006
Landtagssitzungen
25. November 2010
Stichwörter
Abschluss­prüfer-Richt­linie (2006/43/EG)
Abschluss­prü­fung, prü­fe­ri­sche Durch­sicht (Review)
EG-Richt­linie 2006/43/EG
G. über die Wirt­schafts­prüfer und Revisionsgesellschaften
Per­sonen- und Gesel­schafts­recht, Abänderung