Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften (WPRG) sowie weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
(Umsetzung der Richtlinie 2006/43/EG vom 17. Mai 2006 - Abschlussprüfer-Richtlinie)
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Im Rahmen der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften (WPRG) sowie weiterer Gesetze am 22. September 2010 wurden die gegenständlichen Regierungsvorlagen vom Landtag ausdrücklich begrüsst.
Das Eintreten auf die Vorlage und deren wesentliche Inhalte war denn auch unbestritten. Nichtsdestotrotz wurden einige Detailfragen gestellt. Soweit diese von der zuständigen Regierungsvertreterin anlässlich der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet worden sind, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Die Fragen betreffen insbesondere die Höhe der Haftungsbeschränkungen, den Nachweis der Haftpflichtversicherung, die Durchführung der Qualitätssicherungsprüfung, die Disziplinarbehörde und die Frage der Anwendbarkeit des neuen Rechts.
Zuständiges Ressort
Ressort Justiz
Betroffene Stellen
Finanzmarktaufsicht (FMA), Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt
(GBOERA)
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Vaduz, 19. Oktober 2010
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften sowie weiterer Gesetze (Umsetzung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen), Nr. 78/2010, aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 22. September 2010 hat der Landtag die Regierungsvorlagen zur Abänderung des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften (WPRG) sowie weiterer Gesetze in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlagen war unbestritten.
Im Rahmen der Landtagsdebatte wurden nur wenige Fragen gestellt. Soweit diese von der zuständigen Regierungsvertreterin anlässlich der ersten Lesung nicht
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oder nicht abschliessend beantwortet worden sind, werden im Folgenden Erläuterungen bzw. Präzisierungen zu den bereits getätigten Ausführungen vorgenommen.
Abänderungen im Vergleich zu den Regierungsvorlagen im Bericht und Antrag Nr. 78/2010 sind durch Unterstreichungen hervorgehoben.