Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Ausserstreitgesetzes aufgeworfenen Fragen
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Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Schaffung eines Ausserstreitgesetzes am 22. September 2010 hat der Landtag die darin enthaltenen Regierungsvorlagen ausdrücklich begrüsst.
Es wurden nur wenige Fragen aufgeworfen. Soweit diese nicht oder nicht abschliessend von der zuständigen Regierungsvertreterin anlässlich der ersten Lesung beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend Stellung.
Die Fragen betreffen die Zulassungsvorstellung, das Neuerungsrecht im Rechtsmittelverfahren, die Verlängerung der Rechtsmittelfristen im Zivilprozess sowie im Verwaltungsverfahren, die Einholung eines Sachverständigengutachten bei Sachwalterbestellung, die Erhebungen im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens sowie die Übergangsbestimmungen.
Zuständiges Ressort
Ressort Justiz
Betroffene Stellen
Landgericht, Obergericht, Oberster Gerichtshof, Gemeinden, Staatsanwaltschaft
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Vaduz, 19. Oktober 2010
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Ausserstreitgesetzes (BuA Nr. 79/2010) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 22. September 2010 hat der Landtag die Regierungsvorlage Nr. 79/2010 zur Schaffung eines Ausserstreitgesetzes in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Die Vorlage zur Schaffung eines Ausserstreitgesetzes ist auf breite, positive Zustimmung gestossen. Da das österreichische Ausserstreitgesetz als Rezeptionsvorlage diente und von dieser nur geringfügig und soweit nötig abgewichen worden ist, wurden anlässlich der ersten Lesung nur wenige Fragen aufgeworfen. Diese Fragen werden im Folgenden beantwortet, sofern dies nicht bereits anlässlich der ersten Lesung durch die zuständige Regierungsvertreterin erfolgt ist.
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Änderungen der Regierungsvorlagen sind durch Unterstreichungen hervorgehoben.