Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches aufgeworfenen Fragen
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Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches vom 16. Dezember 2009 hat der Landtag die darin vorgeschlagene Erweiterung des Vortatenkatalogs von § 165 StGB ausdrücklich begrüsst.
Die im Verlauf der Diskussion gestellten Fragen betrafen insbesondere das Tatbestandsmerkmal der Wissentlichkeit in der Geldwäschereibestimmung sowie die von der Regierung in Aussicht gestellte Einführung von Verbrechensqualifikationen im Bereich des Umweltstrafrechts und der Marktmanipulation. Soweit diese Fragen von der zuständigen Regierungsvertreterin anlässlich der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Zuständiges Ressort
Ressort Justiz
Betroffene Stellen
Landgericht, Obergericht, Oberster Gerichtshof, Staatsanwaltschaft, Stabsstelle Financial Intelligence Unit
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Vaduz, 23. Februar 2010
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches (BuA Nr. 115/2009) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 16. Dezember 2009 hat der Landtag die Regierungsvorlage zur Abänderung des Strafgesetzbuches in erster Lesung behandelt. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten, zumal mit der Abänderung des Strafgesetzbuches bzw. mit der Erweiterung des Vortatenkatalogs von § 165 StGB der vor zehn Jahren eingeschlagene Weg konsequent weiter gegangen und das liechtensteinische Recht den internationalen Standards angepasst wird.
Es wurde lediglich um wenige Abklärungen bis zur zweiten Lesung gebeten, auf die nachfolgend eingegangen wird.