Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG) aufgeworfenen Fragen
Mit Bericht und Antrag Nr. 92/2010 hat die Regierung dem Hohen Landtag das Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG) unterbreitet. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten und die Vorlage wurde grundsätzlich begrüsst. Bei der ersten Lesung der Gesetzesvorlage wurden einige Fragen gestellt und Vorschläge eingebracht. Die Regierung hat diese Fragen geprüft und schlägt dem Hohen Landtag einige wenige Anpassungen des Gesetzes vor.
Zuständiges Ressort
Ressort Präsidium
Betroffene Institution
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
5
Vaduz, 2. November 2010
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG), Bericht und Antrag Nr. 92/2010, aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
Die Vorlage zur Anpassung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes in Sachen Amtshilfe in der Wertpapieraufsicht wurde bei ihrer Behandlung im September 2010 positiv aufgenommen. Die Regierung betont, und dies kam auch in den Voten der Abgeordneten zum Ausdruck, dass es sich bei dieser Lösung um einen kreativen, sicherlich auch mutigen, aber wohlüberlegten Vorschlag handelt, der die liechtensteinischen Besonderheiten und internationale Anforderungen bestmöglich in Übereinstimmung bringt.
Während der Eintretensdebatte wurden Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmässigkeit der Vorlage aufgrund des Eingriffs in das Beschwerderecht geäussert.
6
Dennoch haben sich Verbände und Abgeordnete grundsätzlich hinter diese Vorlage gestellt. Es ist der Regierung ein Anliegen, nochmals darauf hinzuweisen, dass es sich hier einzig und alleine um Anpassungen im Bereich der Wertpapieraufsicht handelt, denen keine präjudizielle Wirkung auf andere, nicht vergleichbare Bereiche der Amtshilfe, insbesondere auf den Steuerbereich, zukommt.
Neben den untenstehenden Kommentaren und punktuellen Änderungen wurden einige redaktionelle Korrekturen vorgenommen, unter anderem die während der ersten Lesung erwähnten.