Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Staatsanwaltschaftsgesetzes (StAG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
Im Rahmen der ersten Lesung dieser Regierungsvorlage am 21. Oktober 2010 im Landtag wurden einige Fragen aufgeworfen. Soweit diese Fragen vom zuständigen Regierungsvertreter anlässlich der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Zuständige Ressorts
Ressort Präsidium
Ressort Justiz
Betroffene Stellen
Staatsanwaltschaft
Landgericht
Obergericht
Oberster Gerichtshof
5
Vaduz, 16. November 2010
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Staatsanwaltschaftsgesetzes (StAG), BuA Nr. 98/2010, aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 21. Oktober 2010 hat der Hohe Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Schaffung eines Staatsanwaltschaftsgesetzes (StAG) sowie Abänderung weiterer Gesetze, BuA Nr. 98/2010, beraten. Die Vorlage wurde überwiegend begrüsst. Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
In der Eintretensdebatte sowie anlässlich der ersten Lesung wurden seitens der Abgeordneten Fragen zu einzelnen Artikeln in der Gesetzesvorlage und einige allgemeine Fragen aufgeworfen. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung durch das zuständige Regierungsmitglied erfolgt ist, im Folgenden beantwortet.