Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2010 / 134
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Änderung des Gewässerschutzegesetzes aufgeworfenen Fragen 
 
5
In seiner Sitzung vom 24. September 2010 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Änderung des Gewässerschutzgesetzes in erster Lesung beraten (Bericht und Antrag der Regierung Nr. 85/2010). Die Vorlage wurde positiv aufgenommen, das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.
Die Vorlage dient in erster Linie der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in nationales Recht. Zudem werden Anpassungen an aktuelle Entwicklungen in der Schweiz vorgenommen. Anlässlich der ersten Lesung wurden hauptsächlich die vorgesehenen Fristen für die Durchführung der verschiedenen Aufgaben zur Gewässerbewirtschaftung hinterfragt und Fragen zur Wasserqualität, zu den Gewässersystemen und Einzugsgebieten, zur internationalen und regionalen Zusammenarbeit sowie zu den Kosten für Revitalisierungen gestellt. Zudem wurden Aufgaben, Zuständigkeiten und Personalbedarf im gesamten Aufgabenbereich Wasser thematisiert. Konkrete Anregungen zu einzelnen Artikeln wurden hingegen nur wenige eingebracht.
Was die Festlegung der Fristen zur Umsetzung der Aufgaben anbelangt, welche sich aus der Wasserrahmenrichtlinie ergeben, schlägt die Regierung vor, diese gegenüber der ersten Vorlage zu kürzen. Damit wird eine Annäherung an die Fristen erreicht, wie sie für die EU-Staaten gelten. Dies erleichtert insbesondere die zeitgleiche Bearbeitung verschiedener Fragestellungen zusammen mit Österreich im Falle der grenzüberschreitenden Gewässer. Die Aufgabenzuteilung an die Regierung respektive an das Amt für Umweltschutz soll so beibehalten werden, wie sie in der Vorlage zur ersten Lesung unterbreitet worden ist. Insbesondere sollen Aufgaben, welche Entscheidungen bei Interessenskonflikten erfordern oder implizieren, der Regierung und nicht einer Amtsstelle zugeordnet werden.
In der ersten Lesung wurde vom Landtag auch die Problematik des Personalbedarfs thematisiert. Die Regierung sieht den Bedarf für eine zusätzliche Stelle zur Bewältigung aller Aufgaben gemäss dem Gewässerschutzgesetz und dem Fischereigesetz nach wie vor gegeben. Insbesondere ergibt sich in den kommenden Jahren aufgrund der zusätzlichen Aufgaben aus der Umsetzung der Wasserrahmen-richtlinie sowie der vorgeschlagenen kürzeren Umsetzungsfristen zumindest vorübergehend ein zusätzlicher Arbeitsaufwand, der mit den bestehenden personel-
6
len Kapazitäten nicht vollständig zu bewältigen ist. Dennoch verzichtet die Regierung aufgrund der notwendigen Sparbemühungen auf die Schaffung einer neuen Stelle. Sie schlägt stattdessen andere Möglichkeiten zur Überbrückung des sich für die kommenden Jahre abzeichnenden Engpasses vor. Hinsichtlich organisatorischer Massnahmen innerhalb der einzelnen Ämter sieht die Regierung nur wenig Optimierungspotential. Allfällige ämterübergreifende organisatorische Massnahmen können in sachlicher und zeitlicher Hinsicht nicht anlässlich der anstehenden Revision des Gewässerschutzgesetzes getroffen werden, sondern sind im Rahmen der laufenden Regierungs- und Verwaltungsreform zu prüfen.
Zuständiges Ressort
Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Betroffene Amtsstellen
Amt für Umweltschutz
Tiefbauamt
Stabsstelle EWR
7
Vaduz, 16. November 2010
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Änderung des Gewässerschutzgesetzes aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 24. September 2010 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Änderung des Gewässerschutzgesetzes in erster Lesung beraten (Bericht und Antrag der Regierung Nr. 85/2010). Die Vorlage wurde sehr positiv aufgenommen, das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.
Die Vorlage dient in erster Linie der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in nationales Recht. Zudem werden aktuelle Anpassungen des Gewässerschutzgesetzes der Schweiz übernommen. Bei der ersten Lesung wurden hauptsächlich die vorgesehenen Fristen für die Durchführung der verschiedenen Aufgaben zur Gewässerbewirtschaftung hinterfragt und Fragen zur Wasserqualität, zu den Gewässersystemen und Einzugsgebieten, zur internationalen und regiona-
8
len Zusammenarbeit sowie zu den Kosten für Revitalisierungen gestellt. Zudem wurden Aufgaben, Zuständigkeiten und Personalbedarf im gesamten Aufgabenbereich Wasser thematisiert. Anregungen zu einzelnen Artikeln wurden hingegen nur wenige eingebracht.
LR-Systematik
8
81
814
LGBl-Nummern
2011 / 047
Landtagssitzungen
15. Dezember 2010
Stichwörter
Bewirt­schaf­tung und Schutz der Gewässer, Ordnungsrahmen
EG-RL 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie)
Gewäs­ser­schutz­ge­setz
Schutz und Bewirt­schaf­tung der Gewässer, Ordnungsrahmen
Was­ser­rah­men­richt­linie (WRRL)