Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Geoinformationsgesetzes (GeoIG) aufgeworfenen Fragen
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ZUSTÄNDIGE RESSORTS
Ressort Bau
Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
BETROFFENE AMTSSTELLEN
Tiefbauamt; Hochbauamt; Amt für Umweltschutz; Amt für Gesundheit; Amt für Wald, Natur und Landschaft; Landwirtschaftsamt; Amt für Volkswirtschaft; Amt für Statistik; Stabsstelle für Landesplanung; Datenschutzstelle; Amt für Bevölke-rungsschutz; Amt für Personal und Organisation; Landesarchiv.
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Vaduz, 16. November 2010
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Geoinformationsgesetzes (GeoIG) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
Der Landtag hat im vergangenen September im Zuge der Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) für das Eintreten auf die Gesetzesvorlage gestimmt. In der Eintretensdebatte sind seitens des Landtags verschiedene Fragen aufgeworfen worden. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anlässlich der Eintretensdebatte geschehen ist, im Folgenden beantwortet.