Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG) und des Sorgfaltspflichtgesetzes (SPG) aufgeworfenen Fragen
Anlässlich der ersten Lesung des Berichts und Antrages betreffend die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG) und des Sorgfaltspflichtgesetzes (SPG) am 26. November 2010 hat der Landtag die Regierungsvorlage grundsätzlich begrüsst. Gleichzeitig wurden einige Fragen zu einzelnen Bestimmungen der beiden Gesetze aufgeworfen.
Die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen betrafen insbesondere die Übernahme von Untersuchungskosten durch den Staat, welche mangels festgestellter Verstösse gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen nicht den Kontrollierten auferlegt werden können, die maximale Höhe der Aufsichtsabgabe sowie einzelne Gebühren im Anhang zum FMAG.
Zuständiges Ressort
Ressort Präsidium
Betroffene Amtsstelle
Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein
5
Vaduz, 7. Dezember 2010
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG) und des Sorgfaltspflichtgesetzes (SPG) (BuA Nr. 123/2010) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 26. November 2010 hat der Landtag die Regierungsvorlage zur Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG) und des Sorgfaltspflichtgesetzes (SPG) in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Im Rahmen der ersten Lesung wurden von den Landtagsabgeordneten Fragen zu einzelnen Bestimmungen der beiden Gesetze aufgeworfen. Sofern diese Fragen vom zuständigen Regierungsmitglied nicht bereits anlässlich der ersten Lesung beantwortet worden sind, werden diese im Folgenden erläutert bzw. werden Präzisierungen zu den bereits getätigten Ausführungen vorgenommen.