Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2010 / 15
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
7.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe
 
Die Stiftung Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe (LAK) ist eine privatrechtliche Stiftung und die Dachorganisation für folgende Heime und Institutionen:
- Haus St. Florin, Vaduz
- Haus St. Laurentius, Schaan
- Haus St. Martin, Eschen
- Haus St. Mamertus, Triesen
- Küche und Verpflegung
- Stelle Kontakt und Beratung Alterspflege, Vaduz.
Die LAK hat den Zweck, die bestmögliche Beratung und Betreuung der in Liechtenstein wohnhaften Betagten, Kranken und Hilfsbedürftigen sicherzustellen sowie vorbeugende Massnahmen zu gewährleisten, um der Entstehung von Hilfsbedürftigkeit entgegenzuwirken.
Die Stiftung LAK wird finanziell von den Gemeinden und dem Land getragen. Der Stiftungsrat der LAK besteht aus 16 Mitgliedern, wobei die Gemeinden mit 11 Mitgliedern und das Land mit zwei Mitgliedern vertreten sind. Die derzeitige Organisationsstruktur sowie die Ausgestaltung als privatrechtliche Stiftung genügen den Anforderungen einer "good Corporate Governance" nicht mehr. Im Zusammenhang mit der Schaffung und Harmonisierung gesetzlicher Grundlagen zur Führung und Transparenz von öffentlichen Unternehmen soll für die LAK eine spezialgesetzliche Regelung geschaffen und die privatrechtliche Stiftung in eine selbständige Stiftung des öffentlichen Rechts überführt werden.
Zuständiges Ressort
Ressort Soziales
Betroffene Amtsstellen
Amt für Soziale Dienste
Amt für Gesundheit
Stabstelle Finanzen
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Vaduz, 2. März 2010
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Die Stiftung Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe (LAK) ist eine privatrechtliche Stiftung nach Massgabe der Statuten vom 26. Juni 1995 und den Vorschriften des Liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechtes (PGR) vom 20. Januar 1926. Gegründet wurde die Stiftung am 16. Februar 1971 unter Mitwirkung und mit Genehmigung der Regierung.
Die Stiftung LAK hat den Zweck, die bestmögliche Beratung und Betreuung der im Fürstentum Liechtenstein wohnhaften Betagten, Kranken und Hilfsbedürftigen sicherzustellen sowie vorbeugende Massnahmen zu gewährleisten, um der Entstehung von Hilfsbedürftigkeit entgegenzuwirken. Von der Stiftung LAK werden folgender Institutionen betrieben: Die Stelle Kontakt und Beratung Alters-
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pflege in Vaduz, die Küche/Verpflegung, das Haus St. Florin in Vaduz, das Haus St. Laurentius in Schaan, das Haus St. Mamertus in Triesen und das Haus St. Martin in Eschen. Die Stiftung LAK fungiert als Arbeitgebende für rund 200 Mitarbeitende sowie für rund 40 Auszubildende.
Die LAK wird finanziell von den Gemeinden unter gleicher Beteiligung des Landes Liechtenstein getragen. Von den insgesamt 16 Stiftungsräten der LAK sind 11 Vertreter der Gemeinden, drei Vertreter von Institutionen (Ärztekammer, Seniorenbund und Familienhilfe) und zwei Vertreter des Landes. Alle Gemeindevorsteher gehören dem Stiftungsrat an.
Im Stiftungsrat der LAK ist das Land gemäss den Statuten durch die zuständige Ressortinhaberin der Regierung sowie den Amtsvorstand des Amtes für Soziale Dienste vertreten. Der Verwaltungsausschuss ist das geschäftsführungs- und vertretungsberechtigte Organ der Stiftung. In seinen Kompetenzbereich fallen alle Geschäfte, deren Erledigung in den Statuten nicht ausdrücklich den anderen Organen der Stiftung zugewiesen ist. Die Stiftung wird nach aussen vom Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses zusammen mit einem weiteren Mitglied desselben vertreten. Der Verwaltungsausschuss besteht derzeit aus fünf Mitgliedern, wovon die Regierung ebenfalls ein Mitglied delegiert hat.
In rechtlicher Hinsicht handelt es sich um eine Stiftung privaten Rechts. Gemäss Art. 27 Abs. 1 Sozialhilfegesetz (SHG) werden die Betriebsdefizite für Alters- und Pflegeheime je zur Hälfte vom Staat und von den Gemeinden getragen. Des Weiteren entrichten Land und Gemeinden im Rahmen des Lastenausgleichs Betriebsbeiträge an die Heime, welche sich zusammensetzen aus Beiträgen an die Grundleistungen sowie Beiträgen an die betreuerisch-pflegerischen Leistungen.
Die ganzheitliche Seniorenbetreuung in Liechtenstein besteht aus präventiven, ambulanten und stationären Angeboten. Die Heime der LAK stellen die
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stationäre Versorgung der älteren und/oder betagten Menschen sicher. Die KBA übernimmt im Bereich der Alterspolitik zusammen mit der Informations- und Beratungsstelle Alter (IBA), welche dem Seniorenbund zugeordnet ist, eine präventive Aufgabe. Zur Verdeutlichung der Aufgaben der KBA und der IBA werden an dieser Stelle die entsprechenden Aufgaben detailliert beschrieben:
Die Stelle Kontakt- und Beratung Alterspflege (KBA) steht mit Rat und Tat hilfe- und pflegebedürftigen Personen sowie deren Angehörigen zur Seite. Die Leistungen der KBA werden in einem gemeinsamen Projekt zwischen der Stiftung LAK und dem Verband der Liechtensteinischen Familienhilfen koordiniert. Die Leistungen der KBA haben sich bewährt. Zur Zielgruppe der KBA gehören alle hilfe- und pflegebedürftigen Personen und deren betreuende Angehörige. Die KBA informiert und berät zu spezifischen Fragen der ambulanten und stationären Betreuung und Pflege. Ihr Fokus liegt auf der Unterstützung und Entlastung bei bevorstehenden oder bereits eingetretenen Pflegesituationen. Dabei geht es um individuelle Beratung und Vermittlung von verschiedenen Hilfeleistungen.
Die IBA ergänzt die Leistungen der KBA. Sie bezweckt, Senioren und ihre Angehörigen rasch, umfassend und unkompliziert über die Möglichkeiten der Prävention und über Unterstützungsangebote zu informieren. Die Stelle soll Antworten auf Fragen zur Gestaltung der Lebenssituation im Alter geben sowie Hilfe für Senioren und ihre Angehörigen organisieren und vermitteln. Weitere Aufgaben der IBA bestehen darin, Freiwilligenarbeit zu initialisieren, zu fördern und zu unterstützen sowie Bedürfnisse und Anforderungen der Seniorinnen und Senioren zu ermitteln und daraus Anstoss für entsprechende Angebote zu geben.
Die Leistungen der IBA richten sich insbesondere an aktive Seniorinnen und Senioren sowie auf Leistungsanbieter in diesem Bereich. Das Anliegen der IBA ist die sinnorientierte und selbstbestimmte Gestaltung des Lebens im Alter. Sie
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informiert und berät sehr früh und sehr breit. Ihr Fokus liegt auf der Animation und Anleitung zur Selbstbestimmtheit und Selbständigkeit im Alter. Im Einzelnen stellen sich die Leistungen der KBA und der IBA wie folgt dar:
Informations- und Beratungsstelle Alter beim Liechtensteiner Seniorenbund
Information und Beratung zur aktiven Gestaltung des Lebens im Alter wie z. B.:
sinnvolle Beschäftigung
Engagement in gesellschaftlichen Fragen
Weiterbildung und handwerkliche Tätigkeit
sportliche, gesellige Aktivitäten
ehrenamtliche Tätigkeit
Vermittlung zu fachlich kompetenten Stellen z. B. in folgenden Bereichen:
Pensionsvorbereitung
sicheres Wohnen im Alter
Unfallvorbeugung
Hilfen zur Bewältigung des täglichen Lebens
Alters- und Pensionsfragen
Finanzierungsfragen und Förderungen
Eigenheimförderung (integrierte Kleinwohnung für das Alter)
Testament- und Erbschaftsfragen
Mobilität
Organisation von Freiwilligenarbeit:
Aufbau und Betreiben einer Freiwilligenbörse
Organisation von Angeboten
Schaffung von Möglichkeiten zur Mitarbeit
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Kontakt und Beratung Alterspflege bei der LAK
Konkrete Hilfen im Einzelfall:
Hausnotruf: Sicherheit und rasche Hilfe bei Notfällen
Hilfsmittel für Betreuung und Pflege
Hilfe bei administrativen Angelegenheiten zur Betreuung und Pflege zu Hause oder im Heim:
Betreuungs- und Pflegevereinbarung mit pflegenden Angehörigen
Organisation von Heimaufnahmen, Spitalaustritten, Ferienbetten
Organisation von Tagesbetreuung
Begleitung, Betreuung bzw. Pflege in Einzelsituationen
Entlastung für betreuende Angehörige:
Beratung und Auskunft über Entlastungsangebote
Organisation von Kurzzeit- und Ferienbetten
Begleitung in Krisensituationen
Gesprächsgruppen für betreuende und pflegende Angehörige
Information und Weiterleitung an Hilfsdienste vor Ort, z.B.:
Gesundheits- und Krankenpflege (Spitex)
Familienhilfe-, Haushilfe-, Mahlzeitendienste
Koordinationsstellen der Gemeinden
Seniorentreffpunkte in den Gemeinden
Fahrdienste für Patienten und Senioren
Hilfe für Haus- und Gartenarbeiten
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weitere Beratungs- und Hilfsangebote in Liechtenstein.
Im Bereich der ambulanten Versorgung übernehmen der Verband Liechtensteiner Familienhilfen sowie die einzelnen Familienhilfe-Vereine eine zentrale Funktion. Im Zusammenhang mit der Ausrichtung eines Betreuungs- und Pflegegeldes für häusliche Betreuung wurde beim Verband Liechtensteinischer Familienhilfen die Fachstelle für häusliche Betreuung und Pflege geschaffen, deren Aufgabe es ist, zusammen mit dem zuständigen Arzt und unter Miteinbezug der vor Ort Betreuenden für jeden Einzelfall ein individuelles Betreuungs- und Pflegekonzept auszuarbeiten. Dabei werden der jeweilige Grad der Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit festgelegt sowie die sogenannte Leistungsstufe definiert.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2010 / 243
Landtagssitzungen
22. April 2010
Stichwörter
Gesund­heits­wesen, Stif­tung Liech­tens­tei­ni­sche Alters- und Kran­ken­hilfe (LAK)
öffent­lich recht­liche Stif­tung, Stif­tung Liech­tens­tei­ni­sche Alters- und Kran­ken­hilfe (LAK)
Stif­tung Liech­tens­tei­ni­sche Alters- und Kran­ken­hilfe (LAK), Schaf­fung von Gesetz
Stif­tung Liech­tens­tei­ni­sche Alters- und Kran­ken­hilfe (LAK), Umwand­lung in Stif­tung öffent­li­chen Rechts
Stif­tung öffent­li­chen Rechts, Stif­tung Liech­tens­tei­ni­sche Alters- und Kran­ken­hilfe (LAK)