Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Abkommen vom 10. November 2009 zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung des Königreichs Belgien über den Informationsaustausch in Steuersachen
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Liechtenstein hat sich am 12. März 2009 zur Annahme und Umsetzung der OECD-Standards über die Transparenz und den Informationsaustausch in Steuersachen verpflichtet. Belgien ersuchte Liechtenstein Ende Juni 2009 brieflich um die Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen (TIEA). Sie wurden weitgehend auf dem Korrespondenzweg geführt. Eine Verhandlungsrunde fand am 2. September 2009 in Mexico City am Rande des Global Forums der OECD statt. Die Verhandlungen wurden am 23. Oktober 2009 abgeschlossen, das Abkommen im Anschluss daran paraphiert. Die Unterzeichnung fand am Rande des Treffens der EU-/EWR-Finanzminister (Ecofin) am 10. November 2009 in Brüssel statt.
Das TIEA mit Belgien entspricht im Wesentlichen dem Modellabkommen der OECD und weicht kaum von den bereits davor mit den USA, Deutschland und Frankreich abgeschlossenen TIEA ab. Das Abkommen tritt nach Notifikation über den Abschluss der jeweiligen Voraussetzungen für das Inkrafttreten (Ratifikation) in Kraft und ist auf Ersuchen anzuwenden, die am Tag oder nach dem Tag des Inkrafttretens gestellt werden, jedoch nur in Bezug auf Steuerjahre oder Veranlagungszeiträume nach dem Inkrafttreten des Abkommens. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
Das Abkommen umfasst die direkten Steuern gemäss Aufzählung im Abkommen sowie die Mehrwertsteuer. Die Bestimmungen über die Zulässigkeit von Informationsersuchen auf Anfrage entsprechen dem OECD-Standard. Im Protokoll findet sich analog zum Protokoll zum deutschen TIEA eine Präzisierung hinsichtlich der notwendigen Identifizierung des Steuerpflichtigen (Namensnennung nicht in jedem Fall erforderlich, wenn sich die Identität des Steuerpflichtigen aus vergleichbaren anderen Anhaltspunkten bestimmen lässt) sowie die Verpflichtung, den Steuerpflichtigen vor Stellung eines Auskunftsersuchens zu informieren. Es enthält ausserdem eine Bestimmung über die weitergehende steuerliche Zusammenarbeit, namentlich den Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) nach Inkrafttreten des TIEA.
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Zuständige Ressorts
Ressorts Präsidium und Ressort Finanzen
Betroffene Stellen
Steuerverwaltung, Landespolizei, Verwaltungsgerichtshof
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Vaduz, 23. März 2010
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Abkommen vom 10. November 2009 zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung des Königreichs von Belgien über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen (nachfolgend "Abkommen") zu unterbreiten.
Liechtenstein hatte sich am 12. März 2009 zur Annahme und Umsetzung der OECD-Standards über die Transparenz und den Informationsaustausch in Steuersachen verpflichtet. Belgien ersuchte Liechtenstein Ende Juni 2009 brieflich um die Aufnahme von Verhandlungen über ein TIEA. Diese wurden sodann weitgehend auf dem Korrespondenzweg geführt und konnten am 23. Oktober 2009
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abgeschlossen werden. Anschliessend wurde das Abkommen auf elektronischem Weg paraphiert.
Eine Verhandlungsrunde fand am 2. September 2009 in Mexico City am Rande des Global Forums der OECD statt. Dabei blieben verschiedene Punkte offen, insbesondere eine von Belgien gewünschte Ausnahmebestimmung in Art. 5 oder 13 hinsichtlich des belgischen Bankgeheimnisses und hinsichtlich der von den belgischen Provinzen erhobenen Steuern in Art. 3. Die Verhandlungen wurden von der Koordinatorin für internationale Steuerverhandlungen mit Unterstützung eines Steuerexperten der Regierung geführt. Die Unterzeichnung fand am Rande des Treffens der EU-/EWR-Finanzminister (Ecofin) am 10. November 2009 in Brüssel statt. Für Belgien unterzeichnete Finanzminister Didier Reynders und für Liechtenstein der Regierungschef Klaus Tschütscher.