Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Abkommen vom 13. Oktober 2009 über den Informationsaustausch in Steuersachen zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung Irlands
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Liechtenstein hat sich am 12. März 2009 zur Annahme und Umsetzung der OECD-Standards über die Transparenz und den Informationsaustausch in Steuersachen verpflichtet. Irland ersuchte Liechtenstein im Sommer 2009 brieflich um die Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen (TIEA). Sie wurden weitgehend auf dem Korrespondenzweg geführt. Eine Verhandlungsrunde fand am 2. September 2009 in Mexico City am Rande des Global Forums der OECD statt, wobei über die wesentlichen Punkte Einigkeit erzielt werden konnte. Die Verhandlungen wurden am 21. September 2009 inhaltlich abgeschlossen. Das Abkommen wurde am 13. Oktober 2009in Dublin unterzeichnet.
Das TIEA mit Irland entspricht im Wesentlichen dem Modellabkommen der OECD und weicht kaum von dem bereits mit den USA, Deutschland und Frankreich abgeschlossenen TIEA ab. Gleichzeitig enthält es einzelne Elemente der bisher von Irland abgeschlossenen TIEA. Das Abkommen tritt nach Notifikation über den Abschluss der jeweiligen Voraussetzungen für das Inkrafttreten (Ratifikation) in Kraft und ist auf Ersuchen anzuwenden, die am Tag oder nach dem Tag des Inkrafttretens gestellt werden, jedoch nur in Bezug auf Steuerjahre oder Veranlagungszeiträume ab 1. Januar 2010. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
Das Abkommen umfasst die direkten Steuern gemäss Aufzählung im Abkommen sowie die Mehrwertsteuer. Die Bestimmungen über die Zulässigkeit von Informationsersuchen auf Anfrage entsprechen dem OECD-Standard. Im Protokoll findet sich analog zum Protokoll zum deutschen TIEA eine Präzisierung hinsichtlich der notwendigen Identifizierung des Steuerpflichtigen sowie die Verpflichtung, den Steuerpflichtigen vor Stellung eines Auskunftsersuchens zu informieren.
In einem Memorandum of Understanding (MoU) werden die Frage der Kosten und die direkte Kommunikation zwischen den Behörden geregelt. Das MoU enthält ausserdem eine Bestimmung über die weitergehende steuerliche Zusammenarbeit, namentlich den Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) nach Inkrafttreten des TIEA.
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Zuständige Ressorts
Ressort Präsidium und Ressort Finanzen
Betroffene Stellen
Steuerverwaltung, Landespolizei, Verwaltungsgerichtshof
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Vaduz, 23. März 2010
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Abkommen vom 13. Oktober 2009 zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung Irlands über den Informationsaustausch in Steuersachen (nachfolgend "Abkommen") zu unterbreiten.
Am 12. März 2009 hatte sich Liechtenstein zur Annahme und Umsetzung der OECD-Standards über die Transparenz und den Informationsaustausch in Steuersachen verpflichtet. Im Sommer 2009 ersuchte Irland Liechtenstein brieflich um die Aufnahme von Verhandlungen über ein TIEA. Sodann wurden Verhandlungen aufgenommen und von der Koordinatorin für internationale Steuerverhandlungen und dem Steuerexperten der Regierung geführt.
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Eine Verhandlungsrunde fand am 2. September 2009 in Mexico City am Rande des Global Forums der OECD statt, wobei über die wesentlichen Punkte Einigkeit erzielt werden konnte. Am 21. September 2009 wurden die Verhandlungen als inhaltlich abgeschlossen erklärt. Am 13. Oktober 2009 unterzeichneten Regierungschef Klaus Tschütscher und der irische Finanzminister Brian Lenihan das Abkommen in Dublin.